Wer zahlt bei DHL den Paketverlust beim Auslieferungsfehler?

2 Antworten

Hi

Wer zahlt bei DHL den Paketverlust beim Auslieferungsfehler? wenn ein Paketzusteller Pakete ohne Auslieferungswunschort einfach ablegt (....)

Bei Verschulden durch den Boten: der Bote. Das war sein Verschulden. Er muss meines Wissens nach haften.

Der Paketzusteller hat es zwar jetzt verstanden, ist aber sehr verzweifelt, da er den Schaden ersetzen soll. Ist dem wirklich so?

Soweit ich weiß; Ja.

Welche Höhe wird ersetzt, denn die Ware (400Eur) wurde als Schnäppchen ersteigert (250Eur). Ich möchte aber genau die Ware haben und muss jetzt 400Eur bezahlen. Die 250Eur nützen mir also nichts, da der Schaden höher ist. Hat jetzt der Postzusteller und auch ich ein Problem?

Du würdest den Kaufwert erhalten, also 250€. Immer nur den tatsächlichen Preis. Das es ein Schnäppchen ist und Du es nicht mehr so günstig bekommst ist leider irrelvant.

oder wird der Schaden dann auch noch auf die unterbezahlten Mitarbeiter abgewiegelt?????

So weit ich weiß; bei Eigenverschulden müssen die Boten zahlen. Könnte aber einen Unterschied machen ob er direkt bei DHL oder bei einem Subunternehmen angestellt ist...

Wer kennt sich in der Abwicklung und den Internas au

Nicht so gut wie ich gerne würde. Aber wenn ich morgen dran denke, oder übermorgen, frag ich mal nach: Ich bekomme von manchen unserer Boten öfter mal ein paar Interna ;)

Gruß

Controller11 
Fragesteller
 10.01.2018, 22:46

das wäre Klasse. Kann mir nicht vorstellen, dass Mitarbeiter bei einem Fehler immer voll selber haften müssen. gerade in meinem Fall!?

3x der selbe Name und unterschiedliche Zustellarten ist schon nicht einfach, aber die Pakete hätte fast eine Woche vor der Tür gelegen da wir im Urlaub waren und die Post zu spät war. Da hätte ich lieber eine Abholkarte gehabt statt den Paketverlust.

DHL ist leider extrem unzuverlässig geworden und wir haben laufend welchselnde Zusteller. Vielen Dank.

monara1988  14.01.2018, 17:02
@Controller11

Ich hab mit einem unserer Boten gesprochen:

JA, bei Fehler die Durch den Boten entstanden ist dann muss der auch voll dafür aufkommen. Meist wird es diesen vom Lohn abgezogen.

Wenn also auf dem Paket Max Mustermann stand (der keinen Wunschort hat) aber Maria Mustermann einen Wunschort hat, und der Bote das Paket einfach mit dem Wunschort von Maria Mustermann nutzte, dann muss er auch für den Verlust aufkommen da er das Paket dort nicht hätte ablegen dürfen, da Max Mustermann dafür nie sein Einverständniss gegegben hat.

Gruß

Die Abstellgenehmigung läuft auf den Familiennamen und unter der Familienadresse. Sobald eine ASG vorliegt, geht die Verantwortung auf denjenigen über, der den Wisch unterschrieben hat. Es ist nicht Sache des Boten, auch noch unter den einzelnen Familienmitgliedern zu unterscheiden. Er hat gemacht, was er sollte und ist somit aus dem Schneider.

Vielleicht lernst Du aus dem Fehler und bestellst nicht wieder, wenn Du vor hast, in den Urlaub zu fahren.