Wer weisst, kann ich mein 21- Jähriger Sohn rauswerfen?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Rauswurf nur mit Hilfe des Familiengerichts

Hinauswerfen im wörtlichen Sinne können Sie ihn trotzdem nicht. Sie können ihm nicht einfach den Stuhl vor die Tür setzen. Sie dürfen ihm auch nicht, wenn er mal ausgegangen ist, den Zutritt zur Wohnung verwehren oder gar das Schloss austauschen. Um ihn aus der Wohnung zu drängen, müssen Sie gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Zuständig dafür ist das Familiengericht. Den entsprechenden Antrag können Sie allerdings nicht selbst stellen, sondern müssen dafür einen Rechtsanwalt beauftragen. Allerdings ist anzunehmen, dass es ihr Sohn soweit nicht kommen lassen wird. Wenn Sie ihm deutlich vor Augen führen, dass Sie vorhaben, ihn notfalls mit Gerichtshilfe aus der Wohnung zu setzen, wird er sich vermutlich doch um eine eigene Bleibe kümmern.

https://www.morgenpost.de/ratgeber/familienrecht/article207279859/Familienrecht-Duerfen-wir-unseren-Sohn-rauswerfen.html

Also, zum Rechtsanwalt gehen.

Ja, du hast das Recht zu bestimmen, mit wenn du leben willst.

Gib ihm eine freundliche Kündigung mit Dreimonatsfrist.

Entweder bemüht er sich um eine Ausbildung und/oder um einen Job, oder er zieht aus.

Fordere ihn hierzu unter einer fairen Frist auf.

Reagiert er nicht, kümmert er sich nicht, Sachen zusammenpacken und spätesten nach Fristablauf vor die Tür setzen.

Niemand kann und wird Dich dazu zwingen, Deinen volljährigen Sohn weiterhin durchzuschleppen.

Was kann ich in diesem Fall tun ?

In vor die Wahl stellen, arbeiten oder ausziehen.

Außerdem sollst du ihm das Taschengeld entziehen.

Auch Stubenarrest wäre angesagt.

Auf jeden Fall darfst du die Erziehung nicht vergessen, solange er die Füße bei dir unter den Tisch stellt.

Stubenarrest und Erziehung bei einem 21jährigen ? na der wird seine Mutter auslachen, mehr nicht ...

@XC600

Ein mal vielleicht, dann wäre er draußen!

@Apolon

na er soll ja auch raus, also kann sie ihn auch gleich vor die Tür setzen und muß nicht mit Stubenarrest drohen ;)

@XC600

Die Entscheidung können wir nicht treffen, die muss seine Mutter treffen.

Rauswerfen er ist volljährig das sagt ihm jeder Richter