Wer weiß etwas über das Arbeitsrecht?
Hallo, ich befinde mich in einer sehr delikaten Lage.
Ich bin bis Ende des Monats Vollzeit bei einer Gastronomie angestellt. Ich habe gekündigt, weil ich nicht mehr in der Lage bin in so einem Umfeld zu arbeiten, ich merke wie ich kaputt gehe, physisch und psychisch.
Daher entschloss ich mich dazu zum Ende des Monats zu kündigen und in einer anderen Branche tätig zu werden, wo ich diesen Monat bereits mit einem Minijob Vertrag angefangen habe, und ab dem nächsten Monat dort in Vollzeit angestellt bin.
Nun war ich 2 Wochen krankgeschrieben wegen meiner Gelenke und sollte laut Dienstplan kommenden Dienstag und Mittwoch arbeiten, daher habe ich meiner zweiten Arbeit, die zudem lukrativer ist, für Montag zugesagt, da geplant frei ist.
Heute bekomme ich aber eine Mail von meinem Arbeitgeber, der von mir möchte, dass ich zusätzlich Morgen, Montag komme und damit quasi meiner neuen Stelle absage, unter der Begründung ich sei noch angestellt.
Muss ich jetzt meinem angestrebten Arbeitsplatz absagen, obwohl ich dort mehr verdiene, oder kann ich darauf bestehen nur noch die geplanten zwei Tage zu arbeiten?
Danke für die Aufmerksamkeit und Eure Hilfe
5 Antworten

Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer mindestens vier Tage vorher mitteilen, dass er arbeiten muss. Kurzfristigere Änderungen des Dienstplans sind für dich als Arbeitnehmer nicht verpflichtend, da kannst du einfach "nein" sagen. Quelle: Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 5. Oktober 2012, Az. 28 Ca 10243/12.
Und da du ja ohnehin schon gekündigt hast und dir somit keine Gedanken über etwaige Konflikte mit diesem AG mehr machen musst, würde ich das an deiner Stelle auch knallhart so durchsetzen und durchziehen.

So steht es auch im Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG § 12 "Arbeit auf Abruf" Abs. 3, das hier analog anzuwenden ist:
Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt.

Ich habe mich da noch mal reingelesen und habe bemerkt, dass sich die Bestimmung auf Teilzeitverhältnisse bezieht. Ich habe von A(vollzeit bis 30.6.) heute aufgetragen bekommen morgen zu kommen, obwohl ich B(minijob bis 30. 6./Vollzeit ab 1.7.) bereits schon für morgen zugesagt habe.

Vllt. hlft dir ja die minijob-zentrale.de weiter unter Arbeitsrecht: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/04_arbeitsrecht/node.html;jsessionid=D8AC99ADCD22479DCD4E86592EAB55F4
Viel Glück wünscht dir siola55

Es ist klar, dass deine derzeitige Vollzeitstelle Vorrang hat!
Wenn du dabei - vertraglich von dir unterschrieben - auch ´mal einen Montag arbeiten sollst, MUSST du das auch!
Wenn du dem nun gesundgeschrieben nicht nachkommen wirst, wirst du ganz einfach eine Anzeige vom normalen Arbeitgeber wegen "Arbeitsverweigerung" erhalten und eine typische Konventionalstrafe wegen Vertragsbruch an den Arbeitgeber bezahlen müssen.
Wenn du das Geld dafür hast, kannst du ja ruhig am Montag im Nebenjob arbeiten: Geleistete Konventionalstrafen stehen nicht im Arbeitszeugnis. Doch meistens erzählen es die Angestellten irgendwann mit Stolz und schimpfen dann auch noch auf ihren ehemaligen Arbeitgeber, obwohl sie selbst vertragsbrüchig waren. Schön dumm!

Da die Ankündigung der Arbeit morgen viel zu kurzfristig war, wird hier auch keine Konvetionalstrafe und kein Schadenersatz fällig.

eine Anzeige vom normalen Arbeitgeber wegen "Arbeitsverweigerung"
Wo soll das den "angezeigt" werden??
eine typische Konventionalstrafe wegen Vertragsbruch an den Arbeitgeber bezahlen
Du weißt doch überhaupt nciht, ob Vertragsstrafen vertraglich vereinbart wurden!
Und eine pauschale Vertragsklausel als "Konventionalstrafe wegen Vertragsbruch" wäre sowieso unwirksam/nichtig.
Wenn du dabei - vertraglich von dir unterschrieben - auch ´mal einen Montag arbeiten sollst, MUSST du das auch!
In analoger Anwendung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes TzBfG § 12 "Arbeit auf Abruf" Abs. 3 muss der Arbeitnehmer dem Arbeitseinsatz nur folgen, wenn der Einsatz mindestens 4 Tage (ohne die Tage der Ankündigung und der Arbeit) im Voraus bekanntgegeben wurde.
Außerdem war nach dem ersten Dienstplan, der verbindlich ist und vom Arbeitgeber nciht einseitig geändert werden darf, ein Arbeitseinsatz am Dienstag und Mittwoch vorgesehen, nicht am Montag!
Dein Antwort ist von Anfang bis Ende schlicht und einfach falsch!

DAS ist jetzt upps und bedeutet für Dich deutliche rechtliche Probleme: Krankmeldung beim alten Arbeitgeber und damit arbeiten beim neuen. "Viel Spaß" dabei"

Überlege es Dir mal selber, was jetzt sein mag, so schwer kann dies doch nicht sein, oder?

Du bist noch angestellt beim alten Arbeitgeber

Gleichzeitig aber auch beim anderen, und der zahlt mehr

Dies könnte Dir Ärger einbringen wegen Vertragsverletzung

Vertragsverletzung
Das ist Unsinn! Wo soll hier denn eine Vertragsverletzung vorliegen??
Es ist einem Arbeitnehmer grundsätzlich nicht verwehrt, neben seiner Haupttätigkeit auch eine Nebentätigkeit auszuüben.

Na und?
- Nicht hilfreich

Erstens ist der Montag kein Krankentag mehr.
Zweitens schließt eine Arbeitsunfähigkeit für eine bestimmte Tätigkeit beim Hauptjob eine trotzdem ausgeübte andere Tätigkeit im Nebenjob nicht zwingend aus - wobei es selbstverständlich auf den Grund für die Arbeitsunfähigkeit, die Erkrankung ankommt.

Nach meinem Kenntnisstand können Änderungen des Dienstplans nicht so kurzfristig vorgenommen werden.

Es wurde lustigerweise auch damit begründet, dass sich der Plan täglich ändere. Ist wahrscheinlich in der Gastronomie Regel, während in anderen Branchen das glücklicherweise nicht der Fall ist.

In der Gastronomie ist wohl so einiges üblich, was der Gesetzgeber nicht wirklich so vorgesehen hat. Aber wenn man eh schon gekündigt hat, muss man solchen Blödsinn ja nicht zähneknirschend hinnehmen.
Ich bin nur bis heute krank geschrieben, deshalb habe ich für morgen dem anderen Arbeitgeber zugesagt, daher ist das zum Glück nicht so. Wissen Sie vielleicht weiter?