Wer wäre Schuld, wenn ein Unfall auf einer Wasserrutsche passiert wegen einer defekten Ampel?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hoi.

Sicherlich muss man sich noch genauer mit den Warnhinweisen und der Konstruktion der Rutsche befassen, aber die Gerichte sehen oft genug die Badegäste in der Verantwortung und nicht den Badbetreiber.

Kann ich auch verstehen - sonst steht der Aufwand an Sicherheit, Wartung etc. in keinem Verhältnis mehr zum Betreiben der Rutsche.

Hier mal ein Auszug eines Urteils:

" Die Rutsche weise von ihrer Konstruktion her keine besondere Gefährlichkeit auf. Insbesondere sei sie nahezu vollumfänglich einsehbar, so dass zum Einstieg bereite Personen ohne Probleme beurteilen könnten, wie weit die zuvor eingestiegene Person bereits gerutscht sei und in welcher Geschwindigkeit sie dies getan habe. Die Beklagte sei ihrer Verkehrssicherungspflicht durch Aufstellung von Hinweisschildern sowohl am Aufgang der Rutsche als auch an deren unmittelbarem Einstieg in ausreichendem Maße nachgekommen. Die Schilder enthielten sowohl ausformulierte Warnhinweise als auch Piktogramme, auf denen die Warnhinweise nochmals bildlich dargestellt seien. Dabei würden auch die erlaubten Rutschpositionen dargestellt und darauf hingewiesen, dass der Eintauchbereich nach Beendigung des Rutschvorgangs direkt zu verlassen sei. Eine intensivere Überwachung des Rutscheneingangs (Ampel, eigener Bademeister nur für die Rutsche, Videokamera) übersteige die Grenzen der Verkehrssicherungspflicht. Die Einrichtung einer Ampelanlage sei nur bei besonderer Gefährlichkeit oder Uneinsehbarkeit der Rutsche erforderlich.

Der Unfall sei deshalb geschehen, weil der Unfallverursacher die klaren und unmissverständlichen Benutzungsregeln der Beklagten nicht eingehalten habe. Durch ein klares Fehlverhalten eines Dritten unter bewusster Missachtung dieser Vorgaben habe sich ein Risiko verwirklicht, für welches die Beklagte nicht verantwortlich gemacht werden könne."

https://olgko.justiz.rlp.de/de/startseite/detail/news/detail/News/oberlandesgericht-koblenz-entscheidet-zu-unfaellen-auf-wasserrutschen/

Zur ersten Frage: Keiner trifft eine Schuld. Wenn beide alles richtig gemacht haben könnte es einfach am Restrisiko liegen - der Mensch kann einfach nicht alles an Risiko ausschliessen. Alternativ könnte die Rutschpause zu kurz bemessen sein - das muss dann ein Gutachter prüfen und beurteilen.

Zweite Frage: da könnte doch der Betreiber Probleme bekommen - ist ja auch im Urteil angesprochen worden. Zur Not muss die Rutsche eben gesperrt werden.

Ciao Loki 

   

Danke für die Gute und ausführliche Antwort. Ich bin seit dem Tag wo die Ampel nicht geht noch 3 mal Baden gewesen und dort gab es keine Auffahrkolisionen mehr. Aber die Ampel war gestern zumindest immer noch defekt.

Wenn überhaupt, kann nur der zuständige Verantwortliche (vermutlich Bademeister) schuld sein, wenn er die Rutsche nicht verschlossen hatte.

Allerdings, wenn Erwachsene feststellen dass eine Rutsche defekt ist, sollten sie den Verantwortlichen informieren, oder an der Kasse des Freibades bescheid geben.

Sollten diese nichts tun, kontaktiere die zuständige Gemeinde-/Stadtverwaltung.

Danke für deine Antwort.

Wenn diese Ampel defekt ist, muss der Bademeister den Betrieb der Rutsche einstellen. Sonst haftet bei einem Unfall der Betreiber des Bades.

Einzige Ausnahme, wenn der Unfall unmittelbar nach dem Ausfall der Ampel passiert ist. Das wäre dann ein "unabwendbares Ereignis"

Freibad ist schuld

Ich würde sagen, dass das Freibad schuld war, weil die Rutsche ja offiziell nicht sicher war trotz angemessener Wartezeit.