Wer von uns Geschwistern muss die Bestattungskosten für unsere Mutter tragen?

7 Antworten

wenn sie nicht verheiratet ist, dann seid ihr Kinder bestattungspflichtig......vorrrangig wird eine Bestattung aus dem Nachlass gezahlt. Erst was dann noch da ist, gehört zum Erbe....

Ihr beiden Kinder seid zu gleichen Teilen verpflichtet die Bestattung zu zahlen. Musst du einen Antrag beim Sozialamt stellen, dann kann es sein, das dein Bruder zur alleinigen Zahlung verpflichtet wird, kann aber deinen Teil der Kosten dann gerichtlich einklagen.....

So weit ich weiß, besteht bei direkten Nachkommen Bestattungspflicht, dazu gehörst du und auch dein Bruder. EIne Beerdigung ohne Abstriche kostet ca. 6000 Euro, es geht bestimmt viel billiger. Wenns chon ein Grab besteht (Vater vielleicht), so wird es einiges günstiger.

Man kann aber grob davon ausgehen, daß die Bestattungspflicht folgender Auflistung folgt:

  1. der Ehegatte (in einigen Bundesländern auch der Lebenspartner nach dem LPartG)
  2. die volljährigen Kinder
  3. die Eltern
  4. andere nahe Angehörige

Die Bestattungspflicht besteht auch dann, wenn die Bestattungspflichtigen die Erbschaft (z. B. wegen Überschuldung oder weil sie mit dem Verstorbenen zerstritten waren) ausschlagen. Grundsätzlich ergibt sich die Bestattungspflicht aus dem Familen- oder Verwandtschaftsverhältnis und hat nichts damit zu tun, ob man dem Verstorbenen nahe stand oder ob man ihn unter ungünstigsten Umständen vielleicht überhaupt nicht kannte.


EDIT: Sorry, hab da was verwechselt... Bestattungspflicht ist nicht gleich Kostentragungspflicht. Hier nachzulesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Bestattungspflicht#Kostentragung

Alle Kinder sind zu gleichen Teilen kostentragungspflichtig, sofern der Ehemann der Verstorbenen nicht mehr lebt. Oft ist es so, dass - wenn eins der Geschwister finanziell besser situiert ist - dieses in Vorleistung geht und die Bestattung zunächst bezahlt. Er kann dann aber die anteiligen Kosten von den Geschwistern einfordern. Sollte jemand die Kosten nicht aufbringen können und auch der Nachlass die Bestattungskosten nicht deckt, kann eine Sozialbestattung beantragt werden.

Sie beide sind kostenpflichtig. Können Sie, weil kein eigenes Einkommen (das Einkommen Ihres Ehemannes ist irrelevant und kann nicht herangezogen werden) die Kosten nicht aufbringen, können Sie einen Antrag beim Sozialamt stellen. Dann prüft dieses, ob die Kosten durch einen anderen, hier Ihren Bruder, getragen werden können. Ist dem so, dann zahlt er allein, kann allerdings die Hälfte von Ihnen fordern. Da Sie jedoch kein Einkommen haben, bekommt er nichts. Allerdings ist zu prüfen, ob nicht aus dem Nachlass die kosten geregelt werden können, das ist vorrangig.