Wer übernimmt Kosten für einen Holzofen?

8 Antworten

Keine Veranlassung irgendwelche Kosten zu übernehmen. Wenn der Mieter das will, kann er - mit Erlaubnis des Vermieters - einen Ofen einbauen lassen. Ein Anspruch auf diese Erlaubnis besteht m.E. nicht, ausser die Zentralheizung genügt nicht den Anforderungen, oder wird z.B. nachts heruntergefahren um Energie zu sparen und der Mieter hat dafür am Morgen eine kalte Wohnung. Ein gutes Mietverhältnis beinhaltet jedoch auch Verständnis und Entgegenkommen von beiden Seiten, deshalb sollte sich so ein Einbau - der ja sicherlich für das Wohlbefinden des Mieters relevant ist - auch in gegenseitigem Einvernehmen regeln lassen. Den Kamin zu bezahlen, wäre ohnehin schon ein grosses Entgegenkommen vom Vermieter. Eine schriftliche Vereinbarung über laufende Kosten und eine evtl. Übernahme oder Rückbau nach Mietende sollte auf jeden Fall getroffen werden.

Der Mieter braucht für eine solche Maßnahme stets die Zustimmung des Vermieters. Ich würde als Vermieter bei Eingriff in die Bausubstanz eine solche Maßnahme grundsätzlich ablehnen - es sei denn, der Mieter bezahlt die Investition und ggf. anfallende Kontrollen selbst. Und ich würde dem Mieter auch ganz klar sagen, dass er bei Auszug das alles ohne Kostenausgleich drinlassen darf oder den Ursprungszustand wieder herzustellen hat (also alles entfernen), wenn er keinen Nachmieter findet, der an ihn eine Abstandszahlung zahlen will. Bei Einzelöfen, die von einem Ofenbaumeister (!) gesetzt werden, ist übrigens keine Kontrolle durch den Schornsteinfeger gefordert.

Ich kenne das so:

Wenn der Mieter bestimmte Einbauten haben will, kann er die - wenn der Vermieter sein schriftliches Einverständnis dazu gegeben hat - aus eigener Tasche machen lassen und bezahlen.

Dazu gehört auch der Edelstahlkamin.

Vorher würde ich aber den Kaminkehrer befragen, was das für Auswirkungen haben kann auf die übrige Heizung.

Udd dann:

Bei den meisten Vereinbarungen dieser Art unterschreibt der Mieter eine so genannte Rückbauverpflichtung, d.h. der ursprüngliche Zustand wird auf Kosten des Mieters wieder hergestellt.

Den Ofen wieder auszubauen dürfte nicht schwer sein, was aber passiert mit dem Edelstahlkamin - deswegen auch due Rfage an den Kaminkehrer...

Fragant007  25.10.2010, 09:15

Der Bezirksschornsteinfeger muss den Kamin eh abnehmen.. Ohne ordentliche Abnahme (kostet!) darf ein Kamin gar nicht in Betrieb genommen werden.

Wenn Du das nicht möchtest, musst Du das überhaupt nicht. Du musst der Massnahme auch nicht zustimmen, NOCH ist es Dein Haus/ Deine Wohnung.

Musst abwägen, ob sich die Massnahme lohnt als Verbesserung der Wohnqualität. Beachte, dass über kurz oder lang neue Abgasrichtlinien für Kamine/ Öfen eingeführt werden und mit aller Sicherheit eine neue Steuer „erfunden“ wird, weil immer mehr Leute Öfen und Kamine kaufen und der Markt boomt.. da will Vater Staat auch mitverdienen…. :-)

Warum willst du irgendetwas von den Kosten tragen??? Der Mieter will doch den Kamin, also soll er ihn auch bezahlen. Wenn du clever bist, machst du noch eine Vereinbarung, dass alles bei Auszug für den Wert x in dein Eigentum übergeht (z.B. über 5 Jahre abgeschrieben).