Wer übernimmt Gebühren für Mahnbescheid, wenn Schuldner inzwischen zahlt?
Meine Freundin muss das erste Mal einen Mahnbescheid ausstellen. Da fallen ja Gebühren an, für Gericht etc. Was ist, wenn der Schuldner zahlt, während der Mahnbescheid bearbeitet und dann zugestellt wird - wer zahlt dann diese Gebühren? Trotzdem der Schuldner oder bliebe meine Freundin dann darauf sitzen?
2 Antworten
Der Schuldner ist zum Ersatz des Verzögerungsschadens verpflichtet (§ 280 Abs. 2, § 286 BGB). Über die Verzinsung der Forderung hinaus hat der Schuldner auch jeden weiteren durch den Verzug entstandenen Schaden zu ersetzen. Darunter fallen auch Rechtsverfolgungskosten, die durch den Verzug verursacht werden.
Wenn der Schuldner also auf eine Mahnung hin nicht innerhalb der eingeräumten Nachfrist leistet, haftet er auch für die Kosten des "vergeblichen" Mahnbescheids.
der, der die musik bestellt, zahlt sie auch.............
Eigenartige Rechtsauffassung...