Wer übernimmt die Sturmschäden-Vermieter oder Mieter?

6 Antworten

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Eure Haftpflichtversicherung hat damit gar nichts zu tun.

Die Gebäudeversicherung des Vermieters muß benachrichtigt werden. Die kommt für alle Gebäudeschäden auf. Dazu gehören auch Dinge, die mit dem Gebäude fest verbunden sind. Z.B. Eure Tapeten.

Ist Euer persönlicher Hausrat geschädigt, kommt dafür Eure Hausratversicherung auf, WENN weitere Elementarschäden mitversichert sind. Melden würde ich denen das aber auf jeden Fall.

Erst einmal wäre zu klären, ob der Vermieter die sog. "Elementarschäden" mit abgedeckt hat. Nur die tritt bei "Starkregenschäden" ein. Sie deckt dann aber auch nur Schäden an den festen Bestandteilen des Gebäudes.

Normalerweise weiß der Vermieter ja gar nicht, welche Werte die Mieter in die Wohnung einbringen. Diese sind dann durch den Mieter mit einer HAUSRATVERSICHERUNG abzusichern. Dabei gilt ebenfalls, dass für Starkregen eine zusätzliche Elementarschadenversicherung eingeschlossen sein muss.

Die "normale" Gebäude- und Hausratversicherung zahlt nur bei direkten Sturmschäden.

Wenn ihr in eine Wohnung einzieht, bei der das Dach nicht abgedichtet ist, habt ihr das ja beim Einzug bereits gewusst. Ihr könnt also anschließend nicht verlangen, dass das nachgeholt wird.

Nicht ganz.

Wenn der Wasserschaden eine Folge eines Sturmschadens ist, benötigt man die Elementarversicherung nicht. In diesem Fall kommt die Gebäudeversicherung auch ohne mitversicherung von Elementarschäden dafür auf. Aber richtig: Nur für Gebäudeschäden.

@Klammlosewelt

Hier war die Rede von "Starkregen". Der muss nicht unbedingt mit Sturm einher gehen

Die Versicherung solcher Ereignisse ist Sache des Vermieters. Hat er diese nicht, trägt er pers. den Schaden. Schnellstens den Sch. anzeigen und Frist zur Beseitigung stellen. Bei Verzug selbst beauftragen und die Kosten mit der Miete ab übernächstem Monat aufrechnen. Sollte es einregnen, Miete mindern und Schadenersatz fordern. Sämtliche Schäden sind hier von der HPV des Versicherers zu regulieren (oder vom V. selbst) keinesfalls von deine HPV oder Hausratvers.

Das ist Sache des Vermieters.

Das ist Sache des Vermieters.