Wer übernimmt die Handwerkerrechnung: Mieter oder Vermieter?

11 Antworten

Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, dann würde ich es erst mal darauf anlegen und die Rechnung erst mal nicht bezahlen. Genau aus den Gründen, die du genannt hast. Der Mangel war damals beim Einzug schon bekannt, er sollte von dir (nicht-fachmännisch) behoben werden, weil die Verwaltung zu faul war oder Geld sparen wollte und jetzt sollst du dafür aufkommen? Du bist doch kein Fachmann und hättest das schon damals nicht selber machen müssen. Wenn damals beim Einzug alles okay gewesen wäre, dann hätte man dir auch jetzt nachweisen müssen, dass der Mangel nachträglich durch dich und dann auch durch unsachgemäßes Benutzen entstanden ist. Ich bezweifel, dass du das bezahlen musst! Meine Meinung dazu...

also ich würde sagen "versuchen kann man es ja mal" und es gibt bestimmt auch genügend mieter die wiederstandslos zahlen. ich persönlich würde nicht zahlen. gerade bei einem küchenabfluss kommt es vor das sich z.b. im normalen spülwasser gelöste fette befinden die im abluss wieder hart werden. je nach alter der rohre, setzt sich schmutz auch viel schneller ab als in neuen rohren.

Hm. Das is gut. Ich bin sowohl Mieter als auch Vermieter und ohne jetzt groß nachzulesen: Ganz klare Sache des Vermieters. Wird aber schwer für dich, das zu beweisen. Der Handwerker ist schonmal "gegen dich". Sprech mal mit dem Mieterbund. Die helfen dir sicher.

Auf keinen Fall zahlen würde ich sagen!

Wer bestellt bezahlt! Dir ist kein Verschulden nachzuweisen. Also Rechnung zurück an den Vermieter.