wer trägt kosten für telefonleitung von verteiler im keller zur telefondose in wohnung

3 Antworten

das sind doch wohl Kosten des Sondereigentums oder können alle damit telefonieren. Wenn die Frage nach dem Nutznießer klar beantwortet werden kann ist dieser auch derjenige, der bezahlen muss. 1. Frage - warum läuft das überhaupt über die HV. Ich kenn das so, dass der Anbieter direkt mit dem der das Telefon angemeldet hat abrechnet. 2. Was ist das für ein Fachmann von Verwalter?

danke für die Info, mieter hat probleme mit telefon an vermieter(eigentümer) gemeldet. Vermieter(mitarbeiter bei haus-und grundbesitzerverein, dieser ist auch verwalter)hat über verwaltung neues Kabel verlegen lassen. Kosten stehen jetzt in der hausgeldabrechnung für alle eigentümer. ist das ok??

@floyo

Alle Kosten innerhalb des Hauses trägt die Gemeinschaft und die innerhalb der Wohnung der Wohnungseigentümer.

Das ist Sache der Gemeinschaft, aber wenn die Leitung nur für Deine Zuleitung ist, besteht ein Sondernutzungsrecht. Sprich: Es ist Gemeinschaftseigentum, alleine Nutzung unter Ausschluß aller anderen.

Das ist i.O. - Ab der Dose in der Wohnung beginnt die Kostenalleinzuständigkeit des Wohnungseigentümers; bis dahin ist das Sache der Gemeinschaft!