Wer trägt die Kosten in einem Scheidungsverfahren bei zusätzlichen Anträgen?
Hallo zusammen,
ich befinde mich gerade in einem Scheidungsverfahren, in dem ich Antragssteller bin. Nun hat meine Frau auf den letzten Drücker einen Antrag auf nachehelichen Unterhalt eingereicht, der natürlich zusätzliche Arbeit für die Anwälte, und somit auch Kosten verursacht (Für die ich aber nichts kann).
Hier nun die Frage:
Wer trägt die Kosten (für meinen Anwalt) wenn der Antrag erfolreich sein sollte?
Wer trägt die Kosten (für meinen Anwalt)wenn der Antrag vom Gericht abgewiesen wird?
Danke im voraus!
6 Antworten
Das ist unterschiedlich, je nach dem
Bei mir wurden die Kosten gegeneinander aufgehoben
Geb dem Anwalt der Gegenseite einfach keinen Grund zum streiten u lasst das alles gütlich über die Bühne laufen
Ich kenne es so, dass jeder seine Anwaltskosten trägt, Gerichtskosten halbe halbe. Da war aber noch die Vermögensauseinandersetzung durch Notar, was Kosten sparte
Es gibt keine getrennten Koste einmal für die Scheidung und einmal für den Unterhalt, sondern beides wird als ein und dasselbe Verfahren behandelt. Normalerweise werden die Kosten in der weise verteilt, dass die Gerichtskosten geteilt werden und jeder seine eigenen Anwaltskosten trägt. Wenn aber eine Seite bei der Unterhaltssache verliert, werden die Kosten anders aufgeteilt. Die genaue Aufteilung hängt dann davon ab, ob der Unterhaltsforderung in voller Höhe oder nur zum Teil stattgegeben wurde.
Alle diese Fragen hätten sich erübrigt, wenn Ihr den nachehelichen Unterhalt unter Euch geregelt hättet.
Jetzt zahlt Derjenige, der den Unterhaltsrechtsstreit verliert.
Die Kosten des Scheidungsverfahrens trägt jede Partei selbst.
Sämtliche Anwaltskosten tragen beide zur Hälfte. So war es bei mir jedenfalls.