Wer trägt die Kosten des erweiterten Führungszeugnisses wenn ich bereits beschäftigt bin?

6 Antworten

Wenn der Arbeitgeber es nachträglich verlangt muss er es auch bezahlen. Etwas anderes ist es, wenn es zur Bedingung der Einstellung gehört. Wenn du es dann nicht vorlegst, bekommst du die Stelle eben nicht.

Gibt es dafür eine rechtliche Grundlage? Oder ein gutes Beispiel...

@StSchm

der gesunde Menschenverstand zählt ja leider nicht, und da das ganze noch so neu ist (Mai), wird es zu dem erweiterten Führungszeugnis und einer Kostenübernahme für nachträglich verlange eF noch keine Urteile geben.

Ich denke mal du...kannst ja versuche es erstattet zu bekommen...

Ich selber bekomme jedoch dieses Führungszeugnis nicht in die Hand bei der Beantragung. Das sendet die ausstellende Behörde direkt an meinen Arbeitgeber. Ich kann es lediglich in meiner Personalakte einsehen. Ich würde es verstehen, dass ich bei Neueinstellung bzw. Bewerbung es Einreichen muss. Aber die Beschäftigung besteht ja bereits.

Du kannst die Kosten an deinen Arbeitgeber weiter geben. Es gibt dazu auch ein Urteil von einem Polisten der ein Führungszeugnisse brauchte. (V 2200-BY/14 III) glaube ich

Urteil gegooglet und leider nichts gefunden. Wäre super, wenn ich dazu mehr Infos erhalten könnte.

"Bitte beantragen Sie dieses unter Vorlage des Ihnen von der Schulleitung ausgehändigten Schreibens „Anforderung eines erweiterten Führungszeugnisses“ unverzüglich bei Ihrer Meldebehörde. Die Kosten für das Führungszeugnis sind nicht erstattungsfähig." sagt die Bezirksregierung Köln jedenfalls http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brkinternet/service/formulare/abteilung04/dezernat47/vertetung/vertetung_erklaerung.pdf

aber du könntest es ja drauf ankommen lassen, wenn du schon verbeamtet bist!? Oder als Werbungskosten von der Steuer absetzen, wenns denn was bringen würde…

Ich lese das hier grad sehr interessiert und werde dem Fraganten ein Kompliment machen.

Ich bin Geschäftsführer einer Kinderkrippe und wir ziehen in größere Räumlichkeiten. Daher müssen wir eine neue Betriebserlaubnis beantragen und da ist vorgeschrieben das die pädagogische Leiterin (ich erspare Euch den ganzen Mist...) ein erweitertes Führungszeugnis braucht.

Aus eigener Erfahrung weiß ich das sich die Ämter bei eigenen Angestellten gerne die Kosten sparen und das einfach gefordert wird.

Als Verein müssen wir das jedenfalls nicht tragen, bleibt also beim Arbeitnehmer hängen.

Ich nehme dieses zum Anlass das unter Verwaltungskosten zu verbuchen und unserer Mitarbeiterin die Kosten zu ersetzen.

Vielen Dank für diese sehr bereichernde Frage.