Wer trägt die Anwaltskosten bei einem Rücktritt vom Kaufvertrag?

2 Antworten

Ich gehe einmal davon aus, dass es ein Privatverkauf ist. Dann hat der Käufer kein allgemeines Rücktrittsrecht. Das heißt, in dem Fall ist der Käufer im Annahmeverzug.

Klar reichen Name- und Telefonnummer, allerdings muss die Klage zivilrechtlich erfolgen. Das heißt, Du musst in Vorleistung gehen. Auch mit einem Anwalt. Die Kosten dafür trägt der, der den Prozess verliert. Kann man also vorab nicht sagen. Wenn die Kaufbestätigung glaubhaft beweisbar ist, dann sieht es für den Käufer schlecht aus. Allerdings ist so eine Klage halt mit einem ziemlichen Aufwand verbunden.

ich würde die sache bleiben lassen. heute kann ich binnen 14 tagen von jedem kauf zurück tretten und muss nicht mal einen grund angeben. versuch das gute stück nochmals zu verkaufen mit sicherheit findest du jemanden der sie dir abnimmt

"heute kann ich binnen 14 tagen von jedem kauf zurück tretten"

Wie kommst Du, abgesehen von miesen Rechtschreibung, auf den Quatsch? Das ist ein Privatverkauf!