Wer trägt das Transportrisiko beim Online Versand von Privatverkauf eines gebrauchten Artikels?

4 Antworten

Nur net hudle, wie man in Süddeutschland sagt.

Deine Haftung als Privatversender erlischt mit der Übergabe an den Frachtführer.

Eine Beantstandung eines Transportschadens muß der Empfänger bei Empfang abgeben (so ist das jedenfalls die Regel, und das dürfte bei Hermes nicht anders sein).

Du bist aus der Nummer raus (Gefahrenübergang nach § 447 BGB)  Die Empfängerin kann versuchen, sich mit Hermes zu einigen (was garantiert nichts wird, weil sie nicht sofort bei Zustellung reklamiert hat). - Sie bleibt sebst auf dem Schaden sitzen, außer sie kann schlüssig beweisen, daß Du unsachgemäß verpackt hast; dann bist Du wieder in der Uhr wegen § 433 BGB.

In aller Regel behaupten DHL, DPD und wie sie alle heißen, die Ware sei unsachgemäß verpackt gewesen.

Mag in Deinem Fall vielleicht sogar so gewesen sein. Aber da durch die beanstandungslose Annahme der Beweis mittlerweile fehlt, bist aus der Nummer razu.

War der Versand versichert oder nur ein Päckchen?

Wenn der Versand versichert war ist es das Problem von Hermes man zahlt ja auch dafür. Nachweislich ist es ja ausreichend verpackt worden, Luftpolsterfolie ect.

Wollte die Käuferin keinen versicherten Versand bezahlen sondern nur Päckchen ist es ihr Pech. Nicht verrückt machen lassen und ihr sagen Hermes ist informiert das Dauert nun mal. Die müsste sich sonst einen Anwalt nehmen und einen Zivilprozess anstreben. Das wäre bei der Summe sehr wahrscheinlich lächerlich und nicht realistisch. Also nicht verrückt machen lassen. Sie hat eine große Teilschuld ein kaputtes Paket annehmen ohne sich etwas schriftlich geben zu lassen von Hermes ... Dummheit schützt vor Strafe nicht. Sie ist verständlich sauer wärst du in dem Fall bestimmt auch. Die Frist ist erst mal ok aber noch nicht verbindlich für dich da es über Dritte (Hermes) geht.

HERMES Päckchen sind mit 50€ oder gegen Aufpreis mit 500€ versichert.

@WosIsLos

Danke für die Info wieder was gelernt. Ich schicke immer per DHL da ist es etwas anders ;)

Zunächst einmal liegt das Transportrisiko bei dir. Du hast so weit alles richtig gemacht.

Was die Empfägerin offensichtlich nicht wußte: Kommt ein Paket schon beschädigt an, kann sie entweder die Annahme verweigern, oder aber vor den Augen des Boten das Paket öffnen, um den Inhalt zu kontrollieren.

Verpaßt sie alle Möglichkeiten, einen möglichen Schaden aufzudecken, geht das Risiko auf sie über.

So weit die rechtlichen Fakten.

Wenn ich Ware als Selbständiger bestelle und erst nach Öffnen der Pakete feststelle, daß etwas kaputt ist, ist mein Händler sehr kulant und schickt mir Ersatz. Müsste er rein rechtlich nicht machen.

Ersatz fällt in deinem Fall aus. Du könntest dich jetzt umgehend mit Hermes auseinandersetzen, aber die Chancen auf Erfolg sind gering, weil der Fehler nicht bei dir, sondern bei der Empfägerin liegt.

Ganz ehrlich? Ich würde sie auflaufen lassen. Das ist Lehrgeld, daß jeder mal im Leben zahlen muß.

Schreib ihr, da sie ihrer Mitwirkungspflicht (sichtbarer Schaden nicht bei Übergabe reklamiert) nicht nachgekomnen ist, muß sie sich gedulden, bis HERMES eine Kostenübernahme zusagt.

Wenn HERMES nichts übernimmt, bekommt sie von dir NICHTS; das hat aber nichts mit deinen eBay Verkaufsbedingungen zu tun.

Falls sie den Fall an eBay meldet, musst du die HERMES Versandnummer an eBay melden, ggf. noch den Sachverhalt schildern und hoffen, daß eBay dann auch zu deinen Gunsten entscheidet.