Wer oder Was ist bei einer EC-KARTE "Kontoinhaber"? HILFE

4 Antworten

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Derjeniger dem das Konto gehört. Was hattest du denn gedacht.

jurafragen  29.05.2013, 19:14

Nein, der ist dann Karteninhaber, aber nicht zwingend Kontoinhaber.

uschifragen  24.08.2014, 13:42
@jurafragen

Von einem, der sich "Jurafragen" nennt, hätte ich eine kompetentere Antwort erwartet.

Der Kontoinhaber ist der Inhaber des Kontos, zu dem die Karte ausgegeben wird. Allerdings müssen Karteninhaber und Kontoinhaber nicht immer diesselbe Person sein. Auch für einen Bevollmächtigten kann eine zusätzliche Karte ausgegeben werden (meistens beworben als Partnerkarte).

Den Begriff EC-Karte für das Zahlkartensystem der deutschen Kreditwirtschaft gibt es übrigens nicht mehr, auch wenn er immer noch allerorten verwendet wird. Das Nachfolgeprodukt heißt Girocard.

Das ist derjenige, dem das Konto gehört!

Das ist derjenige, dem das Konto gehört