Wer muss zahlen? Kurzschluss?

7 Antworten

Zähler und Sicherungen müssen frei zugänglich sein. Von daher ist es das Problem der Vermieterin, wenn dem nicht so ist und dadurch Kosten entstehen. Wenn außerdem die Vermieterin im Wissen um die baulichen Umstände selber den Elektriker bestellt, obwohl sie doch selber nur mal eben beim Nachbarn klingeln müsste, dann hat sie den Schaden selber verursacht. Allein die Information an Dich, dass sich Sicherungen beim Nachbarn befinden, hätten den Anruf beim Elektriker schon unnötig gemacht.

Vielleicht merkt Deine Vermieterin ja jetzt, dass man sich mit ein paar Elektriker-Stunden diesen Ärger zukünftig ersparen könnte.

sei mir nicht böse aber hier ist eine menge schwachsinn drin...

das fängt schon mal damit an, wo der Sicherungskasten überhaupt installiert ist. der muss nämlich für dich als Mieter der Wohung frei zugänglich sein, damit du im Falle eines Kurzschlusses sicherungen selbst wieder rein machen kannst.

als nächsts drängt sich mir die Frage auf, warum es denn eines elektrikers bedarf um an den Kasten heran zu kommen. in der regel müsste doch irgendwer anders auch einen schlüssel haben. also ein Nachbar in dessen wohnung oder Keller der Kasten sitzt oder der Vermieter.

rein rechtlich betrachtet ist es meines erachtens so, dass die vermieterin die Rechnung wohl bezahlen werden muss. 80 € für das wieder einschalten einer Sicherung sind nicht gerade preiswert, aber noch nicht im Breich des Wuchers, berücksichtigt man Anfahrt und die Zeit für die Fehlersuche gegebenenfalls mit. daher ist hier nicht anzusetzen. fakt ist aber, wer die musik bestellt muss sie auch bezahlen. und ein verschulden deinerseits sehe ich hier auch mit nichten. immerhin kann es immer mal passiren, dass eine sicherung raus fliegt. wenn du jetzt grob fahrlässig gehhandelt hättest z.b. in der Badewanne geföhnt, oder im Bad mit dem Wasser umher gespritzt, oder gar 20 Heizlüfter an eine Steckdose angeschlossen, DANN könnte man von einem verschulden ausgehen...

mein ratschlag, bleib hart was die Übernahme der Kosten angeht, und verlange dass man dir Zugriff auf deinen Sicherunsgkasten für die Zukunft ermöglicht.

sollte der Kasten bei einem Nachbarn in der Wohnung sitzen, bleiben leider nur 2 Optionen. prüfen lassen, ob mit einem vertretbaren Aufwand ein Umbau so möglich ist, dass du in Zukunft an deine Sicheurngen ran kommst, ohne bei den Nachbarn in die Wohung zu müssen. darauf besteht im übrigen ein Rechtsanspruch, aber nur dann, wenn es keinen unzumutbaren Aufwand für den Vermieter verursahcht. oder b.) und das geht halt eben leider NUR auf Kulanzbasis, den Nachbarn fragen, ob er so lieb ist, für den Notfall einen Schlüssel zu hinterlassen...

lg, Anna

Das müßte dann der Vermieter tragen.

Der Verursacher zahlt, auch wenn es deine Geräte waren die den Schaden verursacht haben. Wenn du allerdings an der Behebung des Schaden, den du unter normalen Umständen alleine hättest beheben könnne behindert wirst und du das Problem aus eigener Anstrengung nicht beheben kannst, dann zahlt derjenige, der dich daran behindert hat - hier der Vermieter.

da die baulichen gegebenheiten eben so sind, dürfte das am vermieter (versicherung) hängen bleiben. eine allgemein zugängliche regelung wäre da sinnvoller gewesen. allerdings gibt es häufig in altbauzeilen keine adäquate lösung.

... würde sagen ... ' von der Haftung ausgeschlossen ' ... durch derartige bauliche Sperren .. denn der Mieter könne ja auch mit einem Schlüssel für den Kasten ausgestattet werden !!! ...

@WeesDaGaia

in einer fremden wohnung ??? wie das?