Wer muß Streugut bezahlen?
Ich bin Mieter einer Wohnung und habe Schneeräumungspflicht. In einem Gerichtsurteil von 1983 aus dem Internet steht. Der Vermieter muß das Streugut stellen. Meine Vermietergesellschaft behauptet jetzt, durch neue Urteile währe das längst überholt. Der Mieter müsse sich das Streugut auf seine Kosten beschaffen. Weiss da einer was genaues zu? Vielen Dank.
12 Antworten
Bist Du Mieter in einem Mehr- oder Einfamilienhaus? Das ist nicht ganz unwichtig für die Klärung Deiner Frage. Wer ein Einfamilienhaus gemietet hat, kommt auch für die Streugut-Kosten auf.Beim Mehrfamilienhaus ist es einem Mieter nicht zuzumuten, die Kosten alleine zu tragen.Da sollte der Vermieter das übernehmen und anteilig auf die Nebenkosten aufschlagen.
Wenn du Schneeräumungspflicht hast (kein Hausmeisterdienst ist damit beauftragt) dann mußt du auch auf deine Kosten Streugut besorgen, wenn nichts anderes im Mietvertrag vereinbart wurde.
Als Mieter musst kein Streugut besorgen! Das muss der Vermieter schon Regeln.
http://www.haus-und-grund-nds.de/2009/12/schneefegen.htm
es gibt unterschiedliche auslegungen.
aber ob das nun über die betriebskosten geregelt wird oder du dir das besorgst ist finanziell gesehen, eher wurst
Nee! Das soll dir mal schön dein Vermieter bereitstellen. Wenn es solche Urteile geben soll, dann willst du die lesen.