Wer muss Räum- und Streumaterialien stellen?

5 Antworten

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Muss er. Er kann zwar die Mieter räumen lassen, aber die Materialien muss er trotzdem stellen, da es ja in seiner Verantwortung liegt, dass der Weg geräumt ist.

Ne, wenn das vertaglich auf die Mieter deligiert ist, dann steht das zweifelsfrei in deren Verantwortung! Das verhält sich dann nicht anders, als würde er einen Hausmeisterdienst beauftragen und die Kosten auf die Mieter umlegen!

Kann ich irgendwo nachlesen, dass der Vermieter wirklich verpflichtet ist die Materialien zu stellen?

@olaf42

Der Mieter braucht die zur Schneeräumung erforderlichen Geräte nicht anzuschaffen, dies ist Sache des Vermieters, da solche Werkzeuge Hauszubehör sind. Sollte im Mietvertrag stehen, dass der Mieter Geräte selbst stellen muss, so ist diese Klausel wegen Verstoß gegen das Tranzparenzgebot (§ 307 BGB) unwirksam.

Quelle: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/s1/streupflicht.htm

Der Hausbesitzer ist verkehrssicherungspflichtig. Er kann die Arbeit auf die Mieter delegieren, ist aber selbstverständlich dafür verantwortlich, dass das notwendige Material zur Verfügung steht. Letztlich ist er auch haftbar, wenn es zu einem Schaden kommt.

DH

@guterwolf

DH ... natürlich auch für guterwolf:-)

Wenn mietvertraglich vereinbart wurde, dass die Mieter die Räumpflicht übernehmen müssen, ist der VM zuständig für die Gestellung der Materialien. MfG

Ich hab da schon mal ein Urteil gelesen, dass die Mieter dass müssen, halte es selbstverständlich für falsch und grob unbillig.

@albatros

Dieses Urteil kenne ich nicht. Es lässt sich sicherlich auch vereinbaren, das könnte das Urteil erklären. MfG

Wenn nichts anderes vereinbart wurde, muss das der Vermieter stellen.

Material muss der Vermieter stellen, man kann nicht verlangen, dass sich jeder Mieter einen Schneeschieber + Streugut kauft.