Wer muss neue Kläranlage auf Pchtgrundstück zahlen?
Hallo zusammen, wir haben 2008 ein kleines efh auf einem Pachtgrundstück (keine Erbpacht)gekauft. Nun wurden wir von der Gemeinde angeschrieben, wir müssen eine neue Kläranlage anschaffen. In unserem Pachtvertrag, der noch bis 2033 läuft, steht über solche Anschaffung nichts drin. Die Gemeinde schrieb, wenn wir nicht Eigentümer des Grundstückes sind, sollten wir den Eigentümer informieren. Bevor ich dieses nun in Angriff nehme, wollte ich mal wissen, wie die Rechtslage ist. Muss der Verpächter für die Kosten aufkommen, oder wir als Pächter den Grundstücks? Vielen Dank schon mal...
3 Antworten
gib der Gemeinde die Adresse des Verpächters/Eigentümers. Die sollen ihn dann anschreiben. Ist nicht deine Aufgabe.
Ich habe Bedenken, dass der Verpächter auf dem Pachtgrundstück zur Installation einer Kläranlage verpflichtet ist, weil er nicht das EFH mit der Abwasserentsorgung verpachtet hat sondern nur das platte Grundstück.
Du bist Eigentümer des Hauses und somit für den Unterhalt des Gebäudes voll umfänglich zuständig. Nach Ende des Pachtvertrages könnte dich der Eigentümer zum Abriss des EFH mit aktueller Kläranlage verpflichten oder er erwirbt das EFH zum Zeitwert.
Natürlich ist der Verpächter zuständig als Eigentümer. Schickt das Schreiben an die Gemeinde zurück mit dem Vermerk, dass sie sich diesbezüglich an den Eigentümer wenden sollen.