Wer muss Mieterbescheinigung fürs Einwohnermeldeamt ausstellen wenn Freundin mit einzieht?

4 Antworten

Nun lese ich das ich da dann der Wohnungsgeber wäre.

Richtig. Denn diese Bescheinigung heißt Wohnungsgeber-, nicht Vermieterbescheinigung.

Da Du aber nicht Eigentümer bist mußt Du in der Bescheinigung Angaben zu diesem machen.

Zwei der unteren Antowrten sind falsch, mit der dritten kann man nichts anfangen.

Nach dem neuen Bundesmeldegesetz wird bei der An-/Ummeldung eine sog. Wohnungsgeberbescheinigung benötigt.

Dein Fall:

Du bewohnst eine Wohnung zur Miete. Deine Freundin soll jetzt einfach mit einziehen. Wenn sie sich ummelden will, benötigt sie jetzt diese Bescheinigung.

Wohnungsgeber ist immer derjenige der Wohnraum zur Verfügung stellt, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen oder irgendwelchen Untermietverhältnissen. Dein Vermieter hat DIR Wohnraum zur Verfügung gestellt. DU stellst jetzt aber deiner Freundin Wohnraum zur Verfügung, da sie bei dir einzieht.

D.h. du füllt die Bescheinigung wie folgt aus. (Der Aufbau dieser Bescheinigungen ist bundesweit gleich/ähnlich):

  • Anschrift eintragen
  • Lage der Wohnung z.B. 1. OG links
  • Datum des Einzuges
  • einziehende Personen (nur deine Freundin, da sie ja jetzt alleine zu dir zieht)
  • Angaben zum Wohnungsgeber - das bist in dem Fall du
  • Angaben zum Eigentümer des Wohnobjektes - das ist dein Vermieter
  • DEINE Unterschrift

Einige Behörden verlangen zusätzlich noch eine schriftliche Genehmigung des Vermieters, das eine weitere Person in deine Wohnung einziehen darf.


 Nun lese ich das ich da dann der Wohnungsgeber wäre.

Nein, das wäre nur der Fall, wenn es sich tatsächlich um eine Untervermietung handelt.

Wohnungsgeber ist immer der Vermieter, so dass dieser auch diese Bescheinigung ausstellen muss.

Falsch!!! Wohnungsgeber ist nicht immer der Vermieter, es könne auch eine Hausverwaltung oder eine Bevollmächtigte Person sein. Und in dem Vorliegenden Fall ist es die Hauptmieterin welche die Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen muss.

Wenn du selbst der Hauptmieter bist, reicht es, wenn du als bestehender Mieter dies schriftlich erklärst. Am besten gemeinsam auf's Amt gehen und vor Ort klären.