wer muss Heizungsreparatur bezahlen bei Wohnrecht?
habe Wohnrecht und bezahle bereits Wartungskosen fuer die Heizung jetzt f´llt eine Reparatur an von ca.200 Euro muss ich die bezahlen ? ferner bezahle ich Grundsteur, Gebaeude Verischering und private Haftplficht Versicherung f¨r das Haus muss ich die auch bezahlen, was versteht man unter Hausunkosten ?
3 Antworten
das kommt drauf an... warum ist sie kaputt? altersbedingt oder hast du sie kaputt gemacht oder nicht richtig gepflegt? und hast du deiner Hausverwaltung angezeigt das sie kaputt ist? wer hat sie reparieren lassen?
die Wartung wird im Grunde auch immer vom Mieter gezahlt, da sie normalerweise unter Betriebskosten (regelmäßige anfallende Kosten, die das Mietobjekt betreffen und im MV vereinbart worden sind) fallen.
allerdings muss Instandsetzungen, was es in diesem Sinne ist der Vermieter bzw. Eigentümer tragen, egal ob er will oder nicht.
Der Eigentümer muss die Heizungsreparatur bezahlen. Du bezahlst schon Grundsteuer, was du nicht musst, Gebäude Versicherung und Wartungskosten für die Heizung. Das ist zuviel. Das müsstest du nicht. Er darf dir die Kosten anteilig in Rechnung stellen aber es muss aufgeschlüsselt und leicht nachvollziehbar sein. Ansonsten hat er kein Recht auf dein Geld. Und die Reparatur - die muss er selber bezahlen.
Gehört die Heizung in Deiner Wohnung Dir oder dem Hausbesitzer? Wenn sie Dir gehört, musst Du Reparaturen selber zahlen. Gehört sie dem Hausbesitzer (und ist womöglich eine Anlage für alle Wohnungen), zahlt der Besitzer.
hast Du sie allerding sbeschädigt, zahlt das Deine Haftpflicht.
die Heizung gehört den Eigentuemer und ich wohne allein in dem Haus
Dann wäre der Eigentümer zuständig.
die Heizung wurde jedes Jahr gewartet und die Wartung wurde von mir bezahlt, die Reperatur ist eine Verschleisse rscheinung lt. Monteur und muss noch durchgeführt werden und Der Eigentümer will Sie nicht bezahlen