Wer muß Grundstückvermessung bezahlen? Gartenzaun?

6 Antworten

Der Vollständigkeit halber.

Klar, wer bestellt, bezahlt.

Sollte jedoch eine Grenzabmarkung von Amtswegen erfolgen, teilen sich die Kosten anteilig auf die Grundstückseigentümer.

Sollte sich herausstellen, dass der Zaun überbaut ist, kann man dazu verpflichtet werden, ihn zurückzubauen.

Die Sache mit der Eiche regelt das Privatrecht. Hier ist es im BGB geregelt, dass die Blätter und Samen und überwachsende Äste zu dulden sind.

Nicht jedoch Beschädigungen, die durch den Baum entstehen. Diese sind durch den Baumeigentümer zu entschädigen.

Was bedeutet das genau "Grenzabmarkung von Amtswegen"? 

Grundsätzlich besteht im Kataster in vielen Bündesländern ein Abmarkungszwang. Das bedeutet Grenzen MÜSSEN durch geeignete. Grenzzeichen in der Örtlichkeit erkennbar sein. Stellt nun ein Vermessungsbüro einen Abmarkungsmangel fest, so ist es ggf. verpflichtet, diesen Missstand zu beheben. Das, auch dann obwohl keiner der Eigentümer einen Antrag /Auftrag erstellt hat. Diese dort entstehenden Kosten werden dann gleichermaßen auf die Grundstückseigentümer, die an der betreffenden Grenze liegen aufgeteilt.

der, der die Vermessung in Auftrag gibt, bezahlt sie auch! Also euch betrifft es nicht, nur solltet ihr dem Vermesser die Möglichkeit einräumen euer Grundstück gefahrlos (Hunde) zu betreten!

Also derjenige, der den Vermesser bestellt, muss ihn auch bezahlen. Der Vermesser wird auch die Rechnung an den Nachbarn schicken.

Ich rate Euch zu folgendem Vorgehen: Schreibt den Nachbarn an, sagt ihm, dass ihr selbstverständlich den Zaun umsetzt, sollte er auf seinem Grundstück stehen. Aber an den Kosten des Vermessers würdet Ihr Euch nicht beteiligen, da er diesen ohne mit Euch zu sprechen diesen beauftragt hat.

nächster Punkt:

Du meinst, der neue Besitzer könnte das mit dem Zaun und Euch klären. Klar könnte er. Aber warum sollte er sich (aus seiner Sicht) Ärger einhandeln, Arbeit aufhalsen, wenn er das doch dem jetzigen Besitzer überlassen kann? Der "Neue" weiß ja gar nicht, dass ihr so umgänglich seid und es Euch gar nicht so sehr ums Detail geht. Für den "Neuen" ist es einfacher, wenn er das dem "Alten" überlässt.

Außerdem gibt es aller Wahrscheinlichkeit gar keinen "neuen" Besitzer. Denn wenn es den gäbe, würde der "alte" keinen Vermesser beauftragen. Wozu auch? Ihm würde das Grundstück doch gar nicht mehr gehören und er hätte da kein Interesse dran. - Potentielle Kunden haben jedoch Interesse an dem genauen Grenzverlauf, daher der Vermesser.

Zur Eiche:

Dumm gelaufen. Vielleicht ist aber der zukünftige neue Eigentümer auch interessiert daran, die Eiche loszuwerden. Aus den gleichen Gründen.

btw. ich hätte gerne Eichen-Setzlinge. Hast Du welche abzugeben?

Der Auftraggeber zahlt die Vemessungskosten; schließlich ist es in seinem Interesse zu wissen, wo genau seine Grundstücksgrenze verläuft.

Sie bekommen beim Ortstermin, wie alle übrigen Anrainer, die zum Grenztermin geladen werden, vom Vermesser ihre Grenzen aufgezeigt und erhaeten im Anschluß un die geminschaftliche Unterzeichnung des Grenzattestes eine Kopie des Vermessungsergebnis ausgehändigt oder per Post zugestellt.

Der Baum genießt Bestandschutz! Sie können daruf drängen, dass Überhänge entfernt werden oder belassen es beim Zustand und treiben die Schweine auf die Wiese, die Eicheln ganz lecker finden!

Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch, das war schon immer so und gilt auch in diesem Fall. Zu der Beeinträchtigung durch den Baum, das müsst ihr hinnehmen, weder Laub noch Früchte müssen vom Eigentümer entfernt werden wenn sie auf euer Grundstück fallen.