Wer muss die Restmülltonne kaufen? Der Vermieter oder der Mieter?

16 Antworten

es kann durchaus auch sein, dass die tonne, wenn sie nur für eine mietpartei ist ( also jede mietpartei eine hat ) direkt mit dem mieter abgerechnet werden kann. das müsste dann im mietvertrag geregelt sein. letztlich ist es ja egal ob der mieter das direkt bezahlt oder mit der betriebskostenabrechnung. gemeinschaftstonnen werden grundsätzlich über den vermieter bestellt und auch die häufigkeit der abholung geregelt.

Die Restmülltonne wird von der Stadt zur Verfügung gestellt und die Kosten müssen vom Vermieter anteilig über die Nebenkosten abgerechnet werden. Es gibt eine Mindestgröße je nach Personenanzahl.

Der Mieter muss gar keine Mülltonne kaufen, die muss der Vermieter zur Verfügung stellen.

Die wird von der Stadt zur Verfügung gestellt.

die wird ja nicht gekauft, sondern gemietet. Und der Vermieter muß die Organisation übernehmen, daß die angemietet wird, aber du zahlst es dann quasi mit den Mietnebenkosten. Wenn über diese zu Verfügung gestellte Mülltonne hinaus eine weitere Mülltonne brauchst (weil du z.B. extrem viel Müll produzierst) mußt du dich ganz allein drum kümmern. Kannst aber evtl. mit dem Vermiter drüber sprechen, ob nicht doch eine größere Tonne möglich ist. Auch mal mit den anderen Mietern absprechen, falls es Gemeinschaftstonnen sind.