Wer muss die kosten für eine Abflussverstopfung tragen?

5 Antworten

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Wer kennt sich da aus?

Einige Andere und ich.  :-)



Nach Absprache mit meinem vermieter Habe ich eine Fachfirma für die Beseitigung der Abflussverstopfung beauftragt.

Gut gemacht, immer Rücksprache halten und nur wenn Vermieter es erlaubt oder eine ein Notafall ist, selber den Handwerker beauftragen.

 Kosten hierfür 380€ Nun hat mir mein Vermieter mitgeteilt Das ein Teil der Kosten ( 90€ ) Mit meiner kommenden Nebenkosten Abrechnung berechnet wird. Grund hierfür wäre Laut Mietvertag Klausel bagatellschäden/ kleinreparaturen 90€ , maximal 250€ Eigenbeteiligung

Der Vermieter irrt. Er muss die ganze Rechnung zahlen und sollte sich bei Haus & Grund anmelden.

Gibt es eine wirksame Kleinreparaturklausel dann gilt folgendes:

 Fällt die Reparatur darunter und der Rechnungsbetrag ist unter dem im  Mietvertrag vereinbarten Einzelrechnungsbetrag, dann zahlt der Mieter.

Ist der Rechnungsbetrag auch nur einen Cent höher als im Mietvertrag vereinbart, dann muss der Vermieter die komplette Rechnung bezahlen; Du musst nicht anteilig zahlen.

Also vermieter darauf hinweisen, dass seine Fordewrung noicht berechtigt ist und er das auch nicht in der NK-Abrechnung eintragen darf.

Die NK-Abrechnung dann überprüfen.


Danke für deine Antwort  :)

Mein Vermieter wollte es über die Hausverwaltung Abrechnen lassen. Mir hat er noch gesagt, es wäre über die Gemeinschaft abzurechnen und ich solle der zuständigen Fachfirma darauf hinweisen das die Rechnung über die Verwaltung läuft.

Bin davon ausgegangen das er die Auftragserteilung auch abgeklärt hat.

Erst gab es Streitigkeiten darüber das ich angeblich eigenständig gehandet haben soll. Nun musste er die Rechnung zahlen & möchte mich auch zur Kasse bitten... Da werde ich wohl wieder zum Mieteschutzbund rennen.

@RechtsstreitXY

Wozu zum Mieterschutz? Der Vermieter handelt falsch, muss bezahlen und wenn er gegen dich klagt, dann kannst du immer noch zum Mieterschutzbund laufen.

Da hat dein Vermieter einen Denk-/Verständnisfehler.

Kosten für sog. Kleinreparaturen muß der Mieter nicht anteilig zahlen, sondern nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag.

Kostet die Kleinreparatur auch nur einen Cent mehr muß der Vermieter sie komplett übernehmen.

Davon abgesehen ist die Beseitigung einer Verstopfung keine Kleinreparatur und sog. Kleinreparaturen haben in der NK-Abrechnung nichts zu suchen.

grundsätzlich zahlt der verursacher, falls er schuldhaft handelt. Ansonsten der Vermieter. Und die Kleinreparaturklausel gilt für den gesamtbetrag der reparatur. Ist die rechnung teurer als der vereinbarte Kleinreparaturbetrag, zahlt der Vermieter komplett.

Und:

Eine Abflussverstopfung fällt nicht unter Kleinreparatur.

Damit kenne ich mich aus, weil ich früher auch so einen Vermieter hatte.

Wenn im Mietvertrag eine "Kleinreparatur"-Klausel mit einer Maximalhöhe steht, musst du als Mieter auch nur "Kleinreparaturen" bezahlen, die maximal den genannten Betrag kosten. Und auch das nur, wenn die zu reparierende Sache in deinen unmittelbaren Zugriffsbereich fällt. Die obere Maximalgrenze (250 Euro) gilt sicher pro Jahr.

Das Auswechseln einer kaputten Türklinke oder eines Rollogurts wären solch eine Angelegenheit - sofern sie den Maximalbetrag nicht überschreitet. Die Reparatur von Wasser- und Abwasserleitungen fallen da nicht drunter, denn du greifst ja nicht darauf zu.

Bei dir steht im Vertrag, dass du im Einzelfall Kleinreparaturen bis zu 90 Euro zahlen musst. Das heißt, wenn eine Reparatur 90 Euro oder weniger kostet, zahlst du, wenn sie 90 Euro und 1 Cent kostet, zahlt der Vermieter. Denn dann ist es eben keine Bagatelle mehr. Eine Beteiligung des Mieters an solchen Reparaturen ist ungesetzmäßig, selbst wenn eine solche Klausel im Vertrag steht, ist sie unwirksam. Schließlich liegt das Instandhalten der Mietsache beim Vermieter.

Ob eine Abflussverstopfung überhaupt zu diesen Kleinreparaturen zählt, dürfte strittig sein, denn du fasst ja nicht in den Abfluss und fingerst nicht daran herum. Alte Abflussstränge müssen einfach von Zeit zu Zeit gereinigt werden, sonst verstopfen sie.

Du musst also nicht zahlen. Die betreffende Nebenkostenabrechnung kannst du anfechten.

Falls ein echter Schaden entstanden wäre, z.B. es hätte in eine Wohnung getropft, könnte der Vermieter unter Umständen  Schadensersatz verlangen. Dann muss er aber beweisen, dass die Verstopfung ausschließlich von dir verursacht wurde, und zwar durch nicht vertragsgemäßes Handeln - was sicher sehr schwierig ist.

 

 

Verstopfungsbeseitigung hat weder was mit Betriebskosten zu tun noch mit Kleinreparaturen. Letztere dürften auch nicht anteilig weitergereicht werden.

Demzufolge trägt einzig der die Kosten, es sei denn, er kann dir nachweisen, dass du vertragswidrig schuld bist.