Wer muss die Anwaltskosten beim Nachbarschaftsstreit bezahlen?
- Hallo zusammen,
- folgendes: A pachtet eine Wiese, kann diese aufgrund starken Wildwuchses nicht über die angrenzende Straße mit Landwirtschaftlichen Maschinen befahren.
- Nun wird kurzerhand ein Fußweg von A als überfahrt genutzt, da B jedoch diesen Fußweg pflegt und sauber hält möchte dieser das nicht. B versperrt den Fußweg darauf hin.
- A klingelt und fordert B auf die Absperrung zu entfernen, sonst fährt A über das Grundstück von B auf die gepachtete Fläche.
- Es kommt zum Streit, B weißt A darauf hin das die Zufahrt auf das gepachete Wiesenstück über das verwilderte Teilstück geht und A nichts auf dem Fußweg zu suchen hat. Das Gespräch ist beendet.
- Kurz darauf bekommt B einen Brief von A`s Anwalt. In diesem Schreiben wird die Situation nocheinmal auf das Papier gebracht und B wird Beleidigung und Unterlassung vorgeworfen. A will jedoch nichts unternehmen sofern nichts weiteres dieser Art geschieht.
- B kommt diesem nach und verhält sich ruhig, A hat das verwilderte Teilstück zurückgeschnitten und kommt jetzt über die angrenzende Straße zu seiner Fläche. Auch der Fußweg ist wieder frei. Beide Parteien verhalten sich ruhig.
- Nun 5 Wochen nach diesem Vorfall bekommt B wieder einen Brief von A`s Anwalt, in dem der Anwalt die entstandenen Kosten von B erstattet haben möchte. B möchte diese Kosten, rund 500€, nicht bezahlen, da er ja nicht der Leistungsempfänger ist.
- Ist das so richtig?
3 Antworten
Hallo BlackXT,
wir produzieren momentan ein neues TV-Format, bei dem wir mit einem Anwalt solche Streitigkeiten außergerichtlich lösen wollen. Heißt, es kommt zu einer Mediation wo beide Parteien eine gute Lösung für sich finden sollen. An diese Einigung müssen sich die Parteien dann halten - diese sind rechtlich greifend.
Somit würde man sich hohe Gerichtskosten sparen und hat dennoch eine rechtliche Handhabe.
Vielleicht wäre dieses Vorhaben etwas für dich und wir können dir in deiner Situation helfen. Dann melde dich bitte per E-Mail unter: nachbarschaft01@gmail.com
Dann können wir alles persönlich besprechen.
Tja und wenn B diese Anwaltskosten ( berechtigterweise ) nicht bezahlt - denn real war zum Zeitpunkt X die Beauftragung eines Anwaltes absolut nicht notwendig - dann wird A wohl seinen Anwalt selbst bezahlen müssen.
Oder es bleibt ihm die Möglichkeit seine Forderung auf dem Klageweg geltend zu machen.
Beleidigung und Unterlassung ???
Unterlassung ist vom Tisch, was ist mit der Beleidigung. Kann B diese beweisen geht es vor Gericht, A verliert und zahlt die Kosten. Hat B denn Beweise ?
Einfach die Rechnung nicht beachten, wer keine Anspruch auf irgendwas hat, hat auch keinen auf Kostenersatz
Zeugen hat B eventuell nur die Nachbarschaft da der Streit recht laut war. Direkte Zeugen gibt es keine.
Danke für die Antwort, wie sollte B deiner Meinung nach reagieren? Einfach die Zahlungsfrist verstreichen lassen? Oder direkt einen Anwalt kontaktieren?