Wer muss den Reparaturauftrag unterschreiben?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Diese Abwicklung ist etwas heikel.

Du bist als Geschädigter eigentlich verpflichtet deinen schaden zu beziffern und beweissicher zu dokumentieren. Dies geschieht, wenn es sich um keinen Bagatellschaden handelt (<715 €) über ein Gutachten eines unabhängigen, vom Geschädigten beauftragten Kfz-Sachverständigen. Daher besteht für dich das Risiko, wenn der Verursacher sich später entschließt doch nicht selber zu zahlen, dass seine Versicherung aufgrund dann fehlender Beweise (Gutachten) ebenfalls nicht zahlt.

Hast du an alle Positionen gedacht?

  • Reparaturkosten
  • ggf. merk. Wertminderung deines Autos
  • Nutzungsausfall oder Mietwagen
  • Unkostenpauschale von 25 €

Den Reparaturauftrag kann immer nur der Eigentümer erteilen. Der Verursacher könnte jedoch eine Reparaturkostenübernahmebestätigung unterschreiben. Dabei bleibt natürlich das Risiko einer Reparaturkostenerweiterung. Gerade Kostenvoranschläge werden häufig im "Eilverfahren" angefertigt und bei der Reparatur stellt sich oft heraus das einiges fehlt. Die Gutachten sind da doch meist wesentlich exakter.

Hi H2Onrw,

danke für deine Antwort. Ich habe den Unfall von der Polizei aufnehmen lassen. Wenn ich ein Gutachten machen lassen würde, könnte ich das direkt an den Verursacher weiter berechnen? Oder müsste ich das selber bezahlen?

Danke & LG

@thunderzz

Wenn es kein für dich offensichtlich erkennbarer Bagatellschaden (unter 715 €) ist, dann gehören die Kosten für das Gutachten zum Schaden und sind vom Verursacher (Fahrer) oder Halter oder dessen Versicherung (nach deiner Wahl) zu tragen.

Wenn man schon so gutmütig bzw. -gläubig ist, sollte man direkt nach dem Unfall mit Unterschrift festhalten, dass sich der Verursacher verpflichtet sämtliche entstandenen Schäden ltr. Werkstattgutachten (über 1000€ muss es vom Gutachter sein), Wertminderung und Mietrwagenkosten zum Rechnungsdatum zu zahlen. Ich hoffe du hast Zeugen, denn ein Schuldeingeständnis zum Unfallzeitpunkt wird von keiner Versicherung anerkannt. Ich wünsche dir, dass du das jetzt noch nachholen kannst.

Hi pwohpwoh,

danke für deine Antwort. Ich hab nach dem Unfall die Polizei verständigt und den Unfall aufnehmen lassen. Dabei hat der Verursacher zugegeben den Schaden verursacht zu haben. Ich bin davon ausgegangen, dass dies als "Sicherung" reicht. 

Bis jetzt ist der Verursacher sehr kooperativ. Und er möchte seine Versicherung nicht einschalten wegen der Erhöhung der Beiträge die er zahlen muss. 

Kann ich, falls der Verursacher nicht zahlen möchte mit dem Aktenzeichen des Falls nicht direkt seine Versicherung ansprechen? Das wäre dein mein nächster Schritt gewesen.

Danke & LG

@thunderzz

Du kannst deine Ansprüche nach deiner Wahl geltend machen bei:

  • Fahrer
  • Halter
  • Haftpflichtversicherung

Bei welchen der zwei bzw. drei der zuvor genanten du deine Ansprüche geltend machst bleibt alleine dir überlassen. Du hast gegen alle drei direkte Ansprüche!

@H2Onrw

nicht ganz - der Fahrer ist raus - das könnte auch ein Bekannter vom Halter/Versicherungsnehmer sein. das wäre wieder eine Zivilrechtliche Angelegenheit zwischen den Beiden.

Das Fahrzeug ist versichert - nicht der Fahrer

@peterobm

falsch der Fahrer ist nicht raus, er haftet entsprechend dem BGB!