Wer muss den Durchlauferhitzer installieren?

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Der Durchlauferhitzer, davon gehe ich mal aus, war bei Mietbeginn vorhanden.

Folglich ist es Sache des Vermieters ihn während der Dauer des Mietverhältnisses in gebrauchsfähigen Zustand zu erhalten, zu versetzen bzw. wenn nötig zu ersetzen.

Ausnahme der Mieter hat den Schaden an dem Gerät zu verschulden.

Das muss der Vermieter machen !

Der DE ist Bestandteil der vermieteten Wohnung. Demzufolge ist der Vermieter für seine dauerhafte Funktionstüchtigkeit verantwortlich. Also für Reparatur oder Ersatz durch ein gleichwertiges Gerät.

Wenn noch nicht erfolgt, schriftlich (Einwurfeinschreiben) den Mangel dem Vermieter anzeigen, Frist von einer Woche (max.) setzen. Ab diesem Tag der Bekanntgabe darfst du die Miete mindern. Eine Ersatzvornahme kann ich hier nicht anraten, da das für dich (zunächst) sehr kostenintensiv werden könnte. Solch Gerät kostet bis zu tausend Euro. Was du kannst und darfst, nach Fristablauf zusätzlich einen weiteren Teil (das Dreifache des Minderungsbetrages) zurückbehalten. Der Zurückbehalt erhöht den Druck auf den Vermieter, ist aber nach Abhilfe des Mangels nachzuzahlen, die Mietminderung dagegen nicht. (Ist die Mietsache mangelhaft, ist die Miete kraft Gesetz automatisch gemindert)>> BGB.

Bei totalem Ausfall der Warmwasserversorgung sehe ich eine Minderungsquote von 15% (der Bruttomiete).

Setze dem Vermieter ein Frist zur Behebung.Diese sollte bei Frostwetter mit sieben Werktagen angemessen sein.Du bietest an,eine Installationsfirma zu beauftragen.Sollte die Frist abgelaufen sein,ohne das Kontakt aufgenommen wird,gehst Du entweder in Vorlage und klagst die Kosten ein.Alternativ könntest Du Mietminderung machen,diese aber gleich mit ankündigen.Die Mietminderung für den Komplettausfall der Warmwasserversorgung,ein erheblicher Mangel liegt bei 15-25%.Hast Du einen "schmutzigen" Beruf ,bist auf die Dusche oder das Bad angewiesen,könntest Du,wenn Du das belegen kannst,sogar in eine Pension ziehen.Hier würde ich mich aber mit einem Fachanwalt beraten,damit Du nicht in der Angelegenheit überziehst und auf den Kosten sitzen bleibst.Beste Grüße

ja, ist die Sache des Vermieters, weil so ein teil kostet um die 150- 300€ (je nach model). plus einfach vom Elektriker. sind es keine bagatellreparaturen

Unbedingt vom Fachmann machen lassen.Das ist noch wichtiger,wenn man eine "Ersatzvornahme" für den Eigentümer vornimmt.Falsch installierte Geräte,falscher Wasserzufluß,Druck etc.kann große Probleme machen !

So ein Teil kostet bis zu 1000 Euro!