Wer muss das Haus verlassen?
Ich möchte mich von meiner Frau scheiden lassen. Sie ist Borderline Patientin und ihre Therapeutin hat sogar selbst die Zusammenarbeit mit ihr einseitig beendet.
Ihre Krankheit geht schon seit ein paar Jahren und mittlerweile ist auch die Liebe die ich für sie empfunden habe vollkommen weg. Vor unserer Ehe habe ich ein Haus geerbt. Wir haben ein gemeinsames Kind 2 Jahre.
Wenn ich mich scheiden lasse muss ich dann mein Haus verlassen und mir eine Wohnung suchen oder muss ich ihr eine Wohnung bezahlen? Wir müssen ja irgendwie das Trennungsjahr überbrücken. Stelle ich mir schwierig vor.
Ich werde mir einen Anwalt nehmen möchte mich jedoch vorab schonmal informieren
6 Antworten
Die Scheidung kannst Du frühestens nach Ablauf des ersten Trennungsjahres einreichen. Bis dahin ist es nicht möglich, Deine Frau zum Ausziehen zu zwingen. Zwar bist Du Alleineigentümer des Hauses, gleichzeitig stellt das Haus aber auch die gemeinsame Ehewohnung dar. Von seltenen krassen Ausnahmen abgesehen muss ein Ehegatte aber die Ehewohnung nicht verlassen, solange nicht das Scheitern der Ehe endgültig feststeht. Und endgültig fest steht das Scheitern der Ehe erst mit Einreichung des Scheidungsantrags.
Es ist dein Haus, du solltest sie auffordern, sich eine eigene Wohnung zu suchen. Bis dahin solltest du, um die Trennung deutlich zu machen, versuchen das Haus so gut es geht aufzuteilen und ggf. einen Nutzungsplan für Bad und Küche erstellen.
Ziehst du aus, greift nach 6 Monaten der Fakt "Aufgabe der ehelichen Wohnung", dann wird es schwieriger für dich, sie rauszubekommen.
Und denk dran, du darfst nichts mehr für sie tun. Also auch nicht für sie einkaufen oder Geldangelegenheiten erledigen o.ä.
Wie ist die Kinderbetreuung geregelt? Mit dieser Diagnose, würdest du da ruhigen Gewissens euer Kind mit ihr gehen lassen können?
Wende dich auf jeden Fall an deinen Anwalt, der soll dich beraten. Und ggf. an das Jugendamt, damit du Sicherheit im Bezug auf euer Kind bekommst.
Das Haus gehört Dir. Steht ja drauf.
Mario
Dein Haus ist die "eheliche Wohnung". Deswegen ist es nicht wirklich klar, wer das Haus verlassen muss.
Wie sieht es denn mit der Betreuung eures Kindes aus? Könntest du dir vorstellen, alleinerziehender Vater zu sein?
Gerade bei Borderline sehe ich das Kindeswohl nicht unbedingt in der Betreuung durch die Mutter.
In diesem Fall dürftest du davon ausgehen, dass sie ausziehen muss. Allerdings könnte das durchaus ein harter Kampf vor Gericht werden.
Warum solltest Du das Haus verlassen, wenn es Dir gehört? Wäre doch echt dämlich.
Wenn ihr in Zugewinngemeinschaft lebt wirst Du den Zugewinn an sie aus zahlen müssen, wenn sie keinen Zugewinn hat. Und ein Teil Deiner Rente bekommt sie auch.
Ob Du ihr Trennungsunterhalt zahlen mußt, mußt Du mit Deinem Anwalt klären.
jedoch wirst Du noch gut 23 Jahre für Dein Kind zahlen dürfen.
Eine Wohnung mußt Du ihr auch nicht zahlen, da muß sie sich selbst darum bemühen, meine ich.
Sorry, ich kenne die Erkrankung nicht. Weiß nur das oftmals Jugendliche damit prahlen und solche Erkrankungen oft mit anderen hier aufzählen. Daher kann ich nichts dazu sagen wie schlimm sowas sein kann.
Da hier schon eine professionelle Behandlung stattfand und abgebrochen wurde, gehe ich davon aus, dass zumindest die automatische Annahme, das Kind wäre bei der Mutter besser aufgehoben, hier nicht gelten kann.
Es gibt halt auch viele Patienten die von sich aus die Behandlung abbrechen, weil sie es nicht verstehen oder darin keinen Sinn und Erfolge sehen. Daher kann man diesen Fall nicht beurteilen.
Das sehe ich ähnlich.
Entscheidend ist das Kindeswohl.
Du gehst davon aus, dass das Kind bei der Mutter bleibt.
Das sehe ich vor dem Hintergrund ihrer Erkrankung durchaus problematisch.