Wer muss das Haus entrümpeln?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein, das muss sie nicht, denn es ist ja nicht ihr Eigentum und somit auch nicht ihr Verantwortungsbereich. Das würde ich den Nachlassverwalter auch wissen lassen, denn er scheint da recht unwissend zu sein.

Aber sie ist die nächste angehörige, die dafür belangt werden kann, das hat nichts mit ausgeschlagenem erbe zu tun.

@miumiu

Aber das Gebäude gehört ihr nicht, sondern dem Gläubiger des Verstorbenen.

@miumiu

Nachtflug hat recht, das ganze geht sie nichts mehr an, im Gegenzug hat sie auch keinerlei Anspruch an irgend welchen Gegenständen die in dem Haus verblieben sind.

@Malkia

Sie hat noch nicht einmal Zutrittsrecht.

@Nachtflug

Obwohl hier alle andere Meiningen haben, ich sehe das so wie Nachtflug.

Das geht die Erbin NICHTS mehr an !!

@miumiu

wie kommst Du denn da drauf, wofür sollte sie als nächste Verwandte belangt werden; stell Dir mal vor, das Haus ist nicht nur voll mit Müll, sondern mit Giftstoffen, giftigen Tieren usw. Da käme mitunter die Entsorgung einem finanziellen ruin gleich; also da tut sich nichts mit einer Verpflichtung.

Frage die sich aufdrängt ist doch, wer der Nachlassverwalter ist!!!

Es wird wohl jemand aus der Kommune sein -Aufsichtsamt- oder jemand, den die Bank, nach dem das Erbe ausgeschlagen wurde, "beauftragt" hat. Die Kommune wird Interesse daran haben, evtl. jemanden in eine Falle zu locken, doch in Regress genommen werden zu können.

Die Bank, dürfte das größte Interess daran haben, jemanden zu finden der in die Falle tappt. Vorausgesetzt, die Immobilie ist höher verschuldet als sie an Wert hat. Hierbei ACHTUNG!!! Ist in den allermeisten Fällen N I E so. Banken legen "N I E" mehr für eine Immobilie raus, wie diese Wert ist. Auf diesem Weg werden viele, einfach aus Unkenntnis, ums Geld gebracht.

So denn der Erbausschlag nicht mehr rückgängig zumachen ist, könnte der Nachlassverwalter schreiben bis er schwarz würde. Aber zahlen würde "und bräuchte" ich nicht!!!

Soweit es sich nicht um Gerümpel handelt, welches Ihr zugeordnet werden kann, wäre mit dem Auschlagen des Erbes auch das erledigt. Aber schon bei kleinsten Anhaltspunkten für deren Eigentum kann das eine teure Angelegheit werden!

Ja muss sie. Sie hat trotz Ausschlagung des Erbes eine gewisse Pflicht ihrem Vater gegenüber. Dass sie das Erbe ablehnt bedeutet nur, dass sie nichts was ihrem Vater gehörte (Haus, Schulden, persönliche Gegenstände) behalten darf.

meine rede :-)

@miumiu

Also nicht behalten aber wegschmeißen? Das wäre aber schon irgendwie sehr merkwürdig oder? Mich wundert zwar mittlerweile nichts mehr, aber das wäre ja total banane.

@Kika1211

Auf jeden Fall falsch. Sie hat keine "gewisse" Pflicht ihrem toten Vater gegenüber. Wenn er noch leben würde, könnte das Sozialamt Forderungen stellen. Jetzt nicht mehr!

Der Sinn ein Erbe auszuschlagen ist eben darin begründet nicht für Schulden eintreten zu müssen. Entrümpelungskosten sind ebenfalls nur Schulden die man nicht begleichen möchte.

Hä hä wenn das Haus jetzt voller Antiqutäten wäre hättes du wahrscheinlich krein Schreiben bekommen. Wohlmöglich würdest du dich mit der Handlung das Haus geräumt zu haben unter Umständen unfreiwillig zum annehmenden Erbe machen; vorsicht eventuell bürokratische Falle. Das ist das Haus der Bank, dort zu räumen hätte allenfalls so klingen dürfen.

"... laden wir sie, ein sich umzusehen.. ob nicht doch etwas aus dem Nachlaß ... ihnen von uns geschenkt werden kann...!

So wäre es richtig gewesen.

Es kommt noch die Beerdigung, auf den Ältesten zu. Su solltest hier wirklich einen Notariellen Rat einholen, wäre eben eine Summe an die Beratung zu zahlen.