Wer müsste theoretisch zahlen (Fehlalarm)?

5 Antworten

Deine Frage wurde dir schon von anderen beantwortet. Anläßlich deiner Frage wäre es aber vielleicht sinnvoll, mal zu überprüfen, ob man an der Qualität des verwendeten Feuermelders zweifeln muss oder dieser an einer falschen Position montiert ist.

Das hängt davon ab, wieso der Feuermelder anging und wer für dessen Wartung zuständig ist. Außerdem ist das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Der "besorgte Nachbar" muss den Einsatz allerdings auf keinen Fall zahlen.

Also gestern ging er bei uns an,weil ich geduscht hab und Wasserdampf an den Feuermelder im Flur kam 😅 in meinem Beispiel geht der Feuermelder einfach so los. (ich weiß dass es relativ unrealistisch ist)

@mylovearehorses

Hi mylovearehorses,

da ich selbst in der freiwilligen Feuerwehr bin hat mich dein Kommentar gerade zum schmunzeln gebracht.
Rauchwarnmelder warnen per Alarmsignal vor gefährlicher Rauchentwicklung und sind vorrangig für den Hausgebrauch gedacht. Sie dienen als Frühwarnsystem. Feuermelder hingegen sind direkt mit der Notrufleitstelle verbunden. Wir der Feuermelder manuell betätigt (Scheibe eingeschlagen; schwarzen Knopf drücken), wird die Feuerwehr alarmiert. Ich glaube in deinem Fall war es eher der Rauchmelder der durch den Wasserdampf ausgelöst hat😉

MfG FIREFIGHTING

wenn es wirklich brennt, kommt es auf jede Minute an, darum fährt die Feuerwehr bei jedem Alarm mit vollem Gerät raus, Fehlalarme sind da an der Tagesordnung und keiner muss dafür zahlen. 

Eine Straftat ist der absichtliche Missbrauch des Notrufs, niemals aber der irrtümliche.

Übrigens gibt es in Privatwohungen keine Feuermelder sondern Rauchmelder. Die sollen auch nicht die Feuerwehr alarmieren, sondern schlafende Bewohner wecken damit diese sich rechtzeitig in Sicherheit bringen sollen. Weil so ein Gerät losgeht, ruft auch niemand die Feuerwehr, sondern sieht nach, was da los ist. Die Geräte lösen manchmal durch Dampf aus, oder Zigartettenrauch, oder in der Küche. Aber dann sind ja immer die Bewohner anwesend. Dass ein Gerät auslöst, wenn niemand da ist, ohne dass es wirklich brennt, ist äusserst unwahrscheinlich. Wenn der fast unmögliche Fall eintritt, und niemand hat den Wohnungsschlüssel, dann kommt die Feuerwehr, öffnete die Tür gewaltsam ... auch hier haftet nicht der, der den Notruf getätigt hat. 

wer für die Tür aufkommt, ist ein anderes Thema, nach dem folgenden link kommt sogar dann die Feuerwehr für die Tür auf, wenn die Öffnung aufgrund einer Fehleinschätzung der Notwendigkeit erfolgte. 

http://www.feuerwehrmagazin.de/wissen/tueroeffnung-feuerwehr-recht-43733

Hab die gleiche Antwort bzw. Kommentar gegeben warst aber schneller🤗 Sorry 

Hallo mylovearehorses,

für einen durch einen piependen Rauchmelder ausgelösten (Fehl-)Alarm der Feuerwehr muss grundsätzlich niemand etwas zahlen.

Begründung: Grundsätzlich gilt in Deutschland: Der Einsatz der Feuerwehr geht zu Lasten der Allgemeinheit (also des Steuerzahlers).

Allerdings gibt es die Möglichkeit, dass sich die Stadt oder Gemeinde einen Teil der entstandenen Kosten durch Gebühren vom Verursacher wieder einfordert. Dafür muss die Stadt oder Gemeinde zunächst einmal eine entsprechende Gebührenordnung erlassen. Ohne Gebührensatzung kann die Stadt/Gemeinde also gar kein Geld vom Verursacher einfordern. Mit Satzung können für bestimmte Einsätze Gebühren verlangt werden. Dies sind neben vorsätzlich verursachten Bränden (Brandstiftungen) vor allem Einsätze mit bzw. am Pkw (dort springt dann die Kfz-Versicherung ein) sowie Fehlalarme, die durch automatische Brandmeldeanlagen verursacht worden sind. 

Heim-Rauchmelder sind aber keine Brandmeldeanlagen - und somit können für durch piepende Rauchmelder verursachte Fehleinsätze (noch) keine Gebühren verlangt werden. Aufgrund der steigenden Anzahl an Fehlalarmen wurde das zwar hier und da mal diskutiert, allerdings nirgends umgesetzt. Denn das würde zwangsläufig dazu führen, dass die Menschen ihre Rauchmelder aus Angst vor Fehlalarmen und Kosten wieder vermehrt deaktivieren würden, was auch nicht Sinn der Sache sein kann.

Unter Umständen bleibst Du als Wohnungsinhaber aber auf entstandene Schäden wie z.B. eine durch die Feuerwehr zerstörte Tür oder ein zerstörtes Fenster sitzen. Ob das dann Deine private Versicherung trägt, hängt von Deinen Versicherungsverträgen ab.

Wer auf gar keinen Fall zahlen muss, ist der anrufende Nachbar. Denn der hat in gutem Glauben gehandelt und soll nicht aus Angst vor evtl. entstehenden Kosten davon abgehalten werden, den Notruf zu wählen - immerhin könnte es beim nächsten Mal ja tatsächlich ein Feuer sein...

Noch zwei Link-Tipps zum Thema:

Fast die gleiche Antwort wie meine deine is bloß ausführlicher 😂👍🏻