Wer macht arzttermine fürs kind?

10 Antworten

Zahn OP die von der Kasse nicht übernommen wird. Was hast du dir aufschwatzen lassen. Sowas gibts nicht. Hat dein Ex vielleicht einen Termin gemacht, der von der Kasse übernommen wird. Du hast doch schon vor 2 Wochen diese Frage gestellt. Da hast du getan, als wenn es dein Kind vor Schmerzen nicht aushalten würde. Wieso antwortest du nicht darauf, wenn man dich fragt, warum der Zahnarztbesuch eines Kindes etwas kosten soll. Das wird bei Kindern von der Kasse bezahlt, es sein denn du hast dir vom Zahnarzt etwas einreden lassen, was das Kind nicht unbedingt braucht. Das würde mich mal interessieren. Ich glaube dir nämlich nicht ganz.

die unterschrift lass beim gericht ersetzen. die kosten darfst du selber tragen. bei einer normalen op fallen keine so hohen kosten an. da der vater das gemeinsame sorgerecht hat kann er natürlich auch termine bei ärtzen machen und mit dem kind dort hingehen. er darf dem kind auch die haare schneiden wenn er es für schöner so befindet. das er sie windelweichgeprügelt nach hause schickt, das halte ich für unglaubwürdig und ich glaube du übertreibst sehr stark. zudem wird bei richtiger zahlpflege und regelmäßigen terminen beim zahnart garkein so starkes karies entstehen, dass man dabei mit so einem kleinem kind zur op muss. ich denke es wird zeit, dass du den vater als solcher auch akzeptierst und dich in deine eigene rolle unterordnest und einordnest.

diese op kostet für füllungen ect. 420 euro.die nicht von der kasse übernommen werden

Das macht mich stutzig!

Wenn eine medizinisch notwendige Behandlung durchgeführt werden muss, dann übernimmt die Kasse doch sämtliche Kosten. Gerade bei Kindern.

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Arzttermine macht man natürlich im Einvernehmen.

Ist dieses nicht Herzustellen bleibt nur der Weg über 1628 BGB, also ein Gericht entscheidet.

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Mensch!

Fasst euch als Eltern mal beide an die eigene Nase, springt über eure Schatten!

Es geht um euer gemeinsames Kind und dessen Wohlergehen!!!

Da helfen solche Spielchen auf der Paarebeen wirklich keinem, schon gar nicht dem Kind.

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Egal wie schwer es ist, vergesst die Paarebene und handelt als Eltern!

Nussbecher  21.01.2011, 17:38

DH!

Ich frage mich hier gerade um wen es hier geht? Geht es um euer Ego oder sind das Machtspielchen die auf dem Rücken des Kindes ausgeübt werden? Verdammt noch mal ihr werdet es doch wohl schaffen eine Lösung für dieses relativ kleine Problem zu finden. Es geht um euer gemeinsames Kind. Die Kosten können doch geteilt werden, manchmal bietet der Arzt auch Ratenzahlungen an. Aber reist euch zusammen und tut dem Kind einen Gefallen und macht die Zähne von diesem Kind in Ordnung. Das Kind sollsich doch wieder wohl fühlen- oder nicht? Ihr könnt euch wenn ihr lange Weile habt über andere Sachen streiten.

Dann hättest Du längst dafür sorgen müssen, dass ihm das Sorgerecht entzogen wird und für einen begleitenden Umgang mit dem Jugendamt. Klär das mit denen.

Eifelmensch  20.01.2011, 18:20

Wo ist denn hier die Kindeswohlgefährdung, die allein eine solch drastische Maßnahme rechtfertigen könnte?

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Die Konflikte liegen hier wohl im zwischenmenschlichen Bereich der Eltern.

Diese Probleme müssen geklärt werden.

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Das Kind sollte nicht dadurch noch mehr leiden, indem man ihm einen der Eltern wegnimmt!

jimmini  20.01.2011, 18:22
@Eifelmensch

"kam vom ersten umgang mit einem wirklich blauen hintern heim"...

truxumuxi  20.01.2011, 19:25
@jimmini

RIchtig, und sie hat die Frage schon mal gestellt vor 2 Wochen. Normalerweise muss man bei Kindern nur etwas dazubezahlen, wenn man Leistungen in Anspruch nimmt, die medizinisch nicht notwendig sind. Gerade bei Kindern wird von der Kasse das medizinisch notwendige übernommen. Ich kenne das von meinen Kids, der Kieferorthopäde wollte auch immer noch zusätzlich was machen, was die Kasse nicht zahlt.

Sally2809  20.01.2011, 20:24
@truxumuxi

Der "blaue Hintern" ist ein Hinweis auf Kindeswohlgefährdung und rechtfertigt die Beantragung eines begleiteten Umganges.

Eifelmensch  21.01.2011, 06:01
@Sally2809

Außer dem blauen Hintern hatte sie sogar noch die Haare geschitten! Das ist ja echt kriminell!

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Also meine Kinder hatten und haben ständig blaue Stellen an ihrem Körper. Das ist bei Kindern halt mal so, wenn sie rumtoben.

Es steht kein Wort davon da, dass der Vater sie schlägt.

Selbst wenn dsa einmalig vorgekommen sein sollte, rechtfertigt das noch lange keinen Sorgerechtsentzug.

Würde man dass so handhaben, müsste man wohl sehr sehr vile Kinder aus ihren Familien nehmen.