Wer kümmert sich um Heizoel bei Wohnungsvermietung?

6 Antworten

In erster Linie ist der Vermieter für die Versorgung mit Wärme und evtl. auch Warmwasser zuständig. Dazu gehört auch der Kauf von Heizenergie, wie z. Öl.

Die Kosten dafür kann er, wenn vertraglich vereinbart, auf die Mieter umlegen.

Verfügt die Wohnung über eine eigene Heizanlage schließt i. d. R. der Vermieter selbst einen Vertrag mit einem Versorger ab.

Dann ist der Vermieter aus der Verantwortung raus.

Nun wäre es sehr ungewöhnlich das in einer Wohnung eine Heizungsanlage ist die mit Öl betrieben wird. Ölheizungen sind im Normalfall zentrale Heizungsanlagen die alle Wohnungen im mit Wärme und evtl. Warmwasser versorgen. In dem Fall ist immer der Vermieter für den Einkauf des Öls zuständig.

In einem Haus mit Eigentumswohnungen gibt es eine Verwaltung die sich im Auftrag der Eigentümer darum kümmert.

Das entbindet den Eigentümer der seine ETW vermietet aber nicht aus der Verantwortung seinem Mieter gegenüber.

bei einem Haus kannst es auf den Mieter übertragen; er ist selbst verantwortlich

bei einer Wohnung ist der Vermieter in der Pflicht - gehört in die Nebenkosten als Heizkosten, da gehört aber noch mehr dazu.

bei dir wird die Hausverwaltung zuständig sein.

Wenn Du eine Wohnung in einem Haus kaufst, bist Du Mitglied der Eigentümergemeinschaft dieses Hauses. Wenn  jede Wohnung eine eigene Heizung mit eigenem Tank hat, kaufst Du das Öl selber. Aber in der Regel haben die Wohnungen eine gemeinsame Heizung mit zentralem Öltank, und da kümmert sich der eingesetzte Verwalter um den einkauf.

Natürlich ist derjenige zuständig, der die Heizungsalange betreibt, was wohl in der Regel der Gebäudeeigetümer sein wird.

und der wäre?

@Bitterkraut

Die Eigentümergemeinschaft z. B.

Die Hausverwaltung, die von der Eigentümergemeinschaft, zu der du dann auch gehörst,  beauftragt ist.