Wer kennt sich aus, in Sachen Grenzbebauung, Nachbarschaftsrecht Fenster und Lichtschutz?

5 Antworten

Ich denke nicht das der Nachbar da mitzureden hat da er ja nicht reinschauen kann. Frag doch zur sicherheit auf der Gemeinde oder dem Bauamt nach

Das hat nichts mit nicht reinschauen zu tun. Es ist eine reine Baurechtliche Angelegenheit. Zu bewerten nach der Landesbauordnung.

Denken ist Glücksache ...... wenn man keine Ahnung hat sollte man nicht zu laut denken ;-)

Das ist betrifft Baurecht, Abstandsflächen, Vorgaben des Baubauungsplanes (Höhe, Ausnutzung) und vor alle BRANDSCHUTZ !

Entweder

1. machen und abwarten was kommt (Rückbau, Strafe ..... aber ggf auch Duldung des hergestellten Statuses), oder

2. bei der örtlichen Baubehörde nachfragen (und keine gescheite Antwort bekommen, eher noch weitere Probleme dazu)

3. einen Architekten fragen, wie man aus der Misere am Besten rauskommt.

Um sicher zu gehen beim örtliche Bauamt nachfragen. Die wissen bestimmt, was man darf und was nicht. Und falls notwendig, kann man ja einen Antrag stellen, um diesen kleinen Umbau genehmigt zu bekommen. Was allerdings etwas höhere Kosten nach sich ziehen würde. 

Nachbarschaftsrecht ist in jedem Bundesland anders. Hast Du beim Bauamt gefragt, ob Du das so machen darfst? Ist ja eine Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes.

Hier gibt es kein Nachbarschaftsrecht. Das ist reines Baurecht.

Glasbausteine sind wie eine Außenmauer zu werten. 

Da das neue Fenster ja auf einer Mauer stehen wird, gibt es hier anscheinend schon eine Abstandsfläche, die genehmigt ist. Es ist von der Abstandsfläche her egal, ob dort eine offene Loggia unter dem Dach ist, oder ein Fenster. Genehmigungstechnisch schaut es etwas anders aus. Da leider das Bundesland nicht bekannt ist kann ich nur für Bayern schreiben. Da wäre die Neuerrichtung, Vergrößerung , versetzen von Fenstern Genehmigungsfrei. 

Ich würde dir raten, das Frechheit siegt. Lass das Fenster setzen, wenn der Nachbar recht bekommt musst du das Fenster wohl zurück bauen. Ob er das dann so durchzieht ist seine Sache. Ansonsten wirst du dich ewig ärgern, weil du es nicht gemacht hast. Schlimmstenfalls musst du einen Eingabeplan einreichen.