Wer kann/darf private Haftpflichtversicherung nach Schaden kündigen?

9 Antworten

Ich würde abwarten.

Wird man gekündigt kann man manchmal mit denen reden, ob sie ihre Kündigung "zurück ziehen" wenn du direkt selber kündigst. Manchmal lassen sie sich darauf ein, damit man leichter was neues findet, das habe ich schon bei mehreren im Bekanntenkreis gehört. Es klappt aber nicht immer und man sollte sofort falls das Schreiben kommt reagieren.

Zudem würde ich dann nicht jetzt sofort eine neue suchen, sondern erst in ein paar Monaten, damit du nicht direkt nach einem Schaden kündigst. Dann ist der Schaden im letzten Jahr immer noch da, aber nicht mehr direkt vor deiner Anfrage. So wirkt es eher wie eine Panikreaktion als würdest du fest damit rechnen, dass sie dich rausschmeißen. Da würde ich als Versicherung hellhörig werden... 

Generell darf das der Versicherer und auch Du:

§ 92Kündigung nach Versicherungsfall

(1) Nach dem Eintritt des Versicherungsfalles kann jede Vertragspartei das Versicherungsverhältnis kündigen.

(2) Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig. Der Versicherer hat eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten. Der Versicherungsnehmer kann nicht für einen späteren Zeitpunkt als den Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen.

(3) Bei der Hagelversicherung kann der Versicherer nur für den Schluss der Versicherungsperiode kündigen, in welcher der Versicherungsfall eingetreten ist. Kündigt der Versicherungsnehmer für einen früheren Zeitpunkt als den Schluss dieser Versicherungsperiode, steht dem Versicherer gleichwohl die Prämie für die laufende Versicherungsperiode zu.

 Bei der Hagelversicherung kann der Versicherer nur für den Schluss der Versicherungsperiode kündigen,

Was für eine Hagelversicherung meinst du denn?

Sicherlich nicht den Baustein Sturm und Hagelschäden bei der Wohngebäudeversicherung.

@Apolon

Ähm....das meint nicht er, sondern das VVG.

Eine Hagelversicherung ist eine im landwirtschaftlichen Bereich geläufige Ertragsausfallversicherung bei Hagelschäden, geregelt über den VdS.

@qugart

Davon bin ich auch ausgegangen, nur welcher User kennt solch eine Hagelversicherung.

Außerdem geht es ja hier nur um eine Haftpflichtversicherung und da passt eine Hagelversicherung einfach nicht rein.

Du solltest wirklich erst mal abwarten. Wenn dir gekündigt wird, dann erhältst du ja sowieso ein Schreiben.

Sollte dir vor Ablauf der Versicherungsperiode gekündigt werden, dann erhältst du auch zuviel bezahlte Beiträge anteilig zurück.

Oftmals hast du auch die Möglichkeit die Kündigung abzuwehren oder dann tatsächlich selber zu kündigen. Um die Kündigung abzuwehren kann es sein, dass dein Vertrag saniert wird. Das kann bedeuten, dass du entweder mehr Beiträge zahlen müsstest, oder dass z.B. ein Selbstbehalt vereinbart wird.

Generell ist es immer besser, wenn der Versicherungsnehmer kündigt. Denn das wird ja beim Abschluss der neuen Versicherung abgefragt. Auch wie die Schäden der letzten Jahre.

Es kommt aber auch immer drauf an, um welche Schäden es sich handelt. Ein größerer Schaden ist nicht so schlimm, wie viele kleine Schäden.

Du kannst auch schon mal vorab bei deinem Versicherungsberater anfragen, ob da was auf dich zukommen könnte. Da kannst du dann evtl. schon mal einer Kündigung durch den Versicherer zuvorkommen und dann aufgrund des Schadens selber kündigen.

Allgemein gilt:  der Versicherungsnehmer wie auch der Versicherer kann nach einer erfolgten Schadenregulierung kündigen. Bei Krankenversicherungen und bei Rechtsschutzversicherungen ist das etwas anders.

Hallo qugart,

ich muss sagen, dass mir Deine Gedanken für gewöhnlich sehr gut gefallen, aber eine Anerkung habe ich dann doch. Du verwendest den Begriff Versicherungsberater anscheinden als Synonym für jemanden, der über Versicherungen berät. Das ist soweit ja auch richtig, aber dafür benötigt man einen Gewerbeschein nach §34e.

Das haben in Deutschland 299 Personen von ungefähr 230.000.

Versicherungsberater dürfen keine Produkte gegen Provision vermitteln. Alternativ gäbe es den Versicherungsmakler als (meist) unabhängigen Berater (rund 45.000) oder den Versicherungsvertreter (rund 180.000).

Das ändert nichts an der Qualität Deiner Aussagen, aber es sticht mir jedes Mal ins Auge ;)

Danke für Deine Beiträge.

Gruß Volker

@Iceboone

Ja, das liegt daran, dass ich das wirklich synonym nehme für alle Versicherungsmakler und Ausschließlichkeitsvermittler. Eben um da keine Unterschiede zu machen ob Makler oder nicht.  Ich halte es nämlich immer für grenzwertig, wenn oft behauptet wird, man müsse zu einem Makler und ja nicht zu einem aus der Ausschließlichkeit.

Mir fällt da nix besseres ein als ebend er Berater (obwohl das ja eigentlich falsch ist). Vielleicht sollte ich stattdessen Versicherungsmensch schreiben. Es geht eben darum, dass der Versicherungsnehmer als erstes mal bei dem Typen nachfragen soll, bei dem er auch die Versicherung abgeschlossen hat.

Aber danke für die Anmerkung, ich werd das in Zukunft ändern.

@qugart

Hallo qugart,

ich bin der gleichen Meinung, hier im Forum sollte es kein Gefecht zwischen Vers.Makler und Vers.Vertreter geben, daher verwende ich stets den Begriff Versicherungsvermittler.

Ich gehe nach dem Sprichwort "Leben und leben lassen".

Gruß Norbert

@qugart

Ich hatte nie ein Problem damit, dass ich Versicherungsverkäufer war. Gelebt habe ich schließlich vom Neugeschäft.

Nur fürs "beraten" gibt dir niemand etwas. Das kannst du hier tun

Eine Versicherung achtet in der Regel auf den Schadenhergang.

Bei zwei Schäden schaut man sich den Vertrag ziemlich sicher einmal an. Wenn die Schadenabläufe dafür sprechen, dass es aus Versehen passiert stehen die Chancen gut, dass das Kündigungsrecht nicht gebraucht wird.

Die Versicherung hat genauso wie Du einen Monat lang nach Regulierung des Schadenfalls ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Wenn die Schadenfälle dabei den Anschein machen, dass Du gerne regelmäßig versuchst die Beiträge "wieder rein zu holen" dann ist eine Kündigung zu erwarten.

Mit vielen Versicherungen kann man nach Erhalt einer Kündigung auch selbst noch kündigen und in dem Schreiben, um Rücknahme der Kündigung bitten, damit es sich hierbei um eine Eigenkündigung handelt.

Ich würde abwarten, da Vorschäden ohnehin immer anzugeben sind.

Sollte Dir gekündigt werden, würde der Beitrag anteilig zurückgezahlt werden. Das lässt sich in § 39 Versicherungsvertragsgesetz nachlesen.

Kleine Anmerkung: Ein normaler Versicherungskunde kennt das HIS-Register für gewöhnlich nicht einmal ;)

Kleine Anmerkung: Ein normaler Versicherungskunde kennt das HIS-Register für gewöhnlich nicht einmal ;)

Zwischenzeitlich schon, denn manche Schäden von über 2.500 € werden an die HIS gemeldet und der Kunde darüber informiert.

z.B. Schäden die gegen Kostenvoranschlag abgerechnet werden.

@Apolon

Ich habe ja auch nicht gesagt, dass niemand das HIS kennt, aber der normale Kunde kennt es aus meiner Sicht nicht.

Und wenn ich noch nie etwas größeres hatte, dann weiß ich auch nicht das es existiert....normalerweise ;)

Aber über Einschätzungen müssen wir ja nicht großartig diskutieren, da mir selbstverständlich keine empirischen Daten zu meiner Einschätzung vorliegen ;)

Wer kann/darf private Haftpflichtversicherung nach Schaden kündigen?

Der Versicherer, wie auch der Versicherungsnehmer!

Sinnvoll wäre es, den Versicherungsvermittler  zu fragen, denn der kennt alle Schäden und auch die bestehenden Verträge.