Wer kann mir sagen, ob Feiertagszulagen o.Schichtzulagen versteuert werden dürfen
Ich habe mich im Internet etwas schlau gemacht und habe gemerkt, dass Zulagen von der Spät-Nachtschicht oder Feiertags Zulagen nicht versteuert werden dürfen. Allerdings finde ich diese Zulagen bei meiner Abrechnung alle auf der Bruttotabelle aufgelistet und somit alles versteuert. Kann mir jemand sagen,ob das so in Ordnung ist.
1 Antwort
Erstens muss das gesamte Bruttoeinkommen ja irgendwo in deiner Abrechnung auftauchen, das heißt zweitens nicht, dass der ganz dort aufgeführte Bruttoverdienst auch tatsächlich versteuert wurde (es müsste irgendwo stehen: davon steuerpflichtig" oder Ähnliches) auftauchenund drittens lies dazu mal ganz genau diese Erklärung "Steuerliche Behandlung des Zuschlags" und die Fallbeispiele:http://de.wikipedia.org/wiki/Zuschlagf%C3%BCrSonntags-,Feiertags-und_Nachtarbeit Wenn du dann immernoch derMeinung bist, dass etwas in deiner Abrechnung nicht stimmt, musst du dich zwecks Klärung an deinen Arbeitgeber und / oder deinen Betriebsrat wenden.