Wer kann mir beim Ausfüllen des Fragebogen bei der Einstellung eines Betriebes helfen?

1 Antwort

Punkt 4 ist richtig.

Die Ware, die du ins Privatvermögen übernimmst, trägst du unter "Buchwerte" zu Einkaufspeisen ein. "Teilwerte" gilt für Betriebsvermögen, das abschreibungsfähig war wie Auto, PC usw. Hier wären auch die "Ladenhüter" zu ihrem aktuellen Wert einzutragen. Mit Abschreibungen auf unverkaufte Warenbestände bei Betriebsaufgabe kenne ich mich allerdings nicht aus. Das ist dann doch eher was für einen Steuerberater.

Je nach deiner bisherigen Umsatzsteuerregelung nimmst du bei § 19 den Bruttowert, ansonsten die Nettowerte.

Alle Angaben ohne Gewähr. Ich bin kein Steuerberater und kann nur unverbindliche Auskünfte geben.