Wer kann mir bei meinem Schreiben für den Renteneintritt bei meinem Arbeitgeber helfen?

4 Antworten

Du hast ja schon gestern eine Frage über dieses Thema gestellt. Schade nur, dass Du auf Fragen nicht geantwortet hast. Vielleicht tust Du es ja jetzt.

Ist das sicher, dass Du dann in Ruhestand gehst? Warum willst Du das dem AG jetzt schon mitteilen? Wie lange ist denn Deine Kündigungsfrist? Willst Du jetzt eine Kündigung schreiben oder den AG nur informieren?

Wenn Du nur kündigen willst, reicht eine einfache schriftliche Kündigung ohne einen Grund zu nennen, z.B. "......kündige ich mein Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 31. Juli 2016."

Sorry meine letzte Frage hat sich irgendwie überschnitten. Ich dachte ich muss meinem Arbeutgeber mitteilen wenn ich in Rente gehe. Ich wußte nicht dass der Renteneintritt wie eine Kündigung gesehen wird.

@pershprinc

Der Renteneintritt ist nicht immer mit einer Kündigung des AN verbunden. Das kommt auf den Arbeitsvertrag an und ob jemand vorzeitig oder "normal", also in die reguläre Altersrente geht.

In vielen Arbeitsverträgen steht unter "Beendigung des Arbeitsverhältnisses" etwas wie: "Das Arbeitsverhältnis endet ohne dass es einer Kündigung bedarf mit Ablauf des Monates, in dem der AN das gesetzliche Rentenalter erreicht hat, oder Rente aus der gesetzlichen Altersversicherung bezieht."

Hier muss der AN nicht kündigen da der AG ja weiß, wann das Ende des Beschäftigungsverhältnisses ist.

Wenn man vorzeitig in Rente geht, muss man den AG dann unverzüglich informieren, wenn man vom Rentenversicherungsträger den Bescheid über den Rentenbezug zugestellt bekommen hat.

Solange Du noch nichts in der Hand hast, brauchst Du dem AG auch nichts zu sagen.

Dann gibt es AN die diesen o.g. Passus über die Beendigung nicht im Arbeitsvertrag haben oder wo es keinen schriftlichen Arbeitsvertrag gibt. Hier muss gekündigt werden, da das Arbeitsverhältnis nicht automatisch mit Renteneintritt endet.

Wenn Du vorzeitig in Rente gehst, warte bis Du den Bescheid des Rententrägers hast. Dann gehst Du damit zu Deinem AG, ins Personalbüro.......und sagst dort Bescheid. Wenn man dann eine schriftliche Kündigung haben möchte, kannst Du diese immer noch schreiben. Sollte es einen entsprechenden Passus dazu im Arbeitsvertrag geben, reicht auch der Bescheid.

Du kannst das Deinem Arbeitgeber zwar mitteilen, musst Du aber nicht. Du kannst auch einfach kündigen. Was Du danach machst, kann Deinem Arbeitgeber völlig gleichgültig sein.

Du kannst auch etwa so schreiben: Da ich beabsichtige, am 01.08.2016 in den vorzeitigen Ruhestand zu treten, kündige ich mein Arbeitsverhältnis mit Ihnen.

Ich finde es etwas früh, das jetzt schon mitzuteilen, denn Du weißt doch gar nicht, was im nächsten halben Jahr noch alles passiert.

Wie groß ist der Betrieb? Gibt es einen Betriebsrat? Wenn ja, dann lass Dich zuerst beim Betriebsrat beraten. Dort hilft man Dir dann auch beim Aufsetzen des Schreibens. 

Ansonsten: "Hiermit teile ich Ihnen mit,   

Wie weit ist denn der Rentenantrag bei der Rentenversicherung? Ist deine Rente schon durch?