Wer kann die Lehrer aus dem Dienst suspendieren?

8 Antworten

Schul- und Beamtenrecht ist Ländersache.

Wie wäre es also mit googlen und dann fragen?

Dienstherr ?! Schulbehörde ?! Hohle Prasen für Laien !

Eine Suspendierung wird unter Einhaltung des Dienstwegs (!!) von der Bezirksregierung (in NRW u.a. Arnsberg, Münster, Düsseldorf) an das Kultus- und Schul-, Bildungs-Ministerium weitergeleitet, in dem ein Gremium über sie entscheidet.

pk

Soweit ich weiß, ist das lediglich dem Staat (Freistaat Bayern), also dem Kultusministerium möglich.

Der Arbeitgeber von bayrischen Lehrern ist schließlich nicht die Schule, sondern der Freistaat Bayern.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen; wenn du noch Fragen hast, kommentiere einfach.

LG Willibergi

Ist  Dr. Ludwig Spaenle der Minister? 

@ahmet720w

Ja, Ludwig Spaenle ist bayerischer Staatsminister für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst.

Er selbst suspendiert allerdings keine Lehrer. ^^

LG Willibergi

@Willibergi

Sondern :D 

Ich frage weil unsere Lehrerin gar nicht an das System hält und bevor sie in die Pension geht will ich das schon mal dort bescheid sagen. Der Schulleiter sagt, dass das Schuljahr eh bald vorbei ist und er jetzt nichts mehr machen wird. Mir ist es aber wichtig dass es mal informiert werden soll.

@ahmet720w

Was bringt es dir, wenn du sie kurz vor der Pension noch einmal anschwärzt? Ihre Rente bekommt sie trotzdem.

Und wenn der Schulleiter sagt, dass er nicht mehr machen wird, dann akzeptiere es.

Sollte sie das nächste Schuljahr noch unterrichten und sich wieder nicht an die Regeln halten, so kannst du es noch einmal beim Schulleiter versuchen.

LG Willibergi

Ja okay trotzdem danke aber sie soll nicht mit einem guten gewissen in die Pension gehen. Sie meint es wäre richtig was sie macht.

@ahmet720w

Es macht mir nichts, dass du meine Antwort hast löschen lassen - im Gegenteil: Es bestätigt sie nur.
Und - dein Profil ist öffentlich = jeder kann sich deine Fragen ansehen und seine Schlüsse draus ziehen.

Das kann nur der Dienstherr. Und das ist bei den staatlichen Schulen der Freistaat selbst, vertreten durch den Bayerischen Staatsminister für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst.