Wer ist schuld, wenn ein stehendes Fahrzeug angefahren wird?

8 Antworten

Grundsätzlich gilt:

  • Das rechtswidrige Verhalten eines Verkehrsteilnehmers hebt für die anderen Verkehrsteilnehmer die Regeln nicht auf.
  • Wenn jemand falsch parkt und ich daran nicht vorbei komme, muss ich die Polizei oder das Ordnungsamt rufen und den anderen abschleppen lassen - ich habe kein "Recht", den anzufahren.

Eigentlich ist Deine Frage aber nicht "grundsätzlich" zu beantworten. Je nach Situation und "Zumutbarkeit" andere Maßnahmen (wie z. B. Warten) wird der Falschparker evtl. eine Teilschuld bekommen, aber m. E. mit Sicherheit niemals die Hauptschuld oder gar die ganze: Es gibt eigentlich keine Situation, in der man den Falschparker anfahren muss.


Wenn ein Fahrzeug auf ein Parkverbot sein Fahrzeug abstellt und anschließend ein Fahrzeug das stehende Fahrzeug beschädigt ist der Fahrer schuld. Der Fahrzeughalter/Fahrer muss dennoch die Straße für das Falsche Parken bezahlen.

Mir ist so etwas mal passiert der Verursacher war der Meinung er habe recht weil ich auf Parkverbot stand. Der Polizist sagte "nur weil einer auf Parkverbot steht heißt es nicht das man andere Fahrzeuge beschädigt und anschließend recht bekommt" (Angabe ohne Gewähr - Bei mir war es so wie es gesetzlich geregelt ist weiß ich nicht)

Ja, du hast recht. Unabhängig davon, ob das Fahrzeug im Halteverbot steht, ist das keine Einladung für jederman, dieses zu demolieren. Der einzige Grund, der das rechtfertigt, ist wenn man beispielsweise eine Feuerwehreinfahrt blockiert. Wenn dann beim Wegbewegen des Autos was kaputt geht, ist die Feuerwehr nicht dafür verantwortlich.

daß die Hauptschuld (wenn nicht sogar die alleinige Schuld) immer bei demjenigen liegt, der ein Fahrzeug bewegt

Ja so ist es ! Die Hauptschuld wird FAST immer der fahrende bekommen , meistens zu 2/3 ..... 1/3 wird der Falschparker begleichen müssen .....

Fast immer ....es gibt auch Sachverhalte .......z.B. Feuerwehr im Nothilfeeinsatz ...... wenn es da Beschädigungen an einem Falsch geparkten Fahrzeug gibt ...wird der Halter wohl eher auf seinen Kosten sitzen bleiben .......

Ich glaube bei solchen Fällen kommt das Thema Teilschuld zur Schadensreglung hinzu. Das heißt dann, das der Schaden vom Verursacher nicht komplett übernommen werden muss, sondern nur anteilmässig. Den Rest muss der angefahrene "Falschparker" selber aufbringen. Ist aber bestimmt stark situationsabhängig.

Die Hauptschuld dürfte aber wohl meist bei dem liegen, der gefahren ist.

@Franz577

Denk ich auch. Wie gesagt, evtl abhängig vom Szenario.