Wer ist mein Gläubiger? (bei einer verkauften Forderung)

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Eine verkaufte Forderung bedingt den Nachweis über die Abtretung gem. § 410 BGB im Original.

Fordere die Abtretungserklärung von den Inkassospinnern an, wenn sie dir vorgelegt wird, dürfen die aber keine Gebühren erheben ;-), da das Inkassobüro sich nicht selbst beauftragen kann.

Ist die Forderung nur zum Einzug an ein Inkassounternehmen in Auftrag gegeben worden, so bleibt der Gläubiger Eplus, und nur an diesen sind Zahlungen zu leisten. Inkassogebühren sind rechtlich kaum durchsetzbar, daher würde ich diese auch nicht bezahlen.

Wenn also Der Inkassoladen nicht nachweist dass er die Forderung gekauft hat, bleibt Eplud dein Ansprechpartner.

Dein Gläubiger ist derjenige der von dir das Geld einfordert.

Falsch - fordern kann erstmal jeder.

@Jorgfried

Genau: also ist es doch richtig, das der Gläubiger derjenige ist, der das Geld einfordert.

@SarahLudwig

Ich hätte gerne 1000,- € von dir. Bin ich jetzt dein Gläubiger?

@kevin1905

Ihr seid alle so schlau.