Wer ist Kontoinhaber (Vereinskonto)?

6 Antworten

Bei eingetragenen Vereinen ist der Verein Kontoinhaber. Bei nicht eingetragenen Vereinen verlangen die Banken in der Regel, dass das Konto auf eine natürliche Person läuft, mit dem Zusatz Sonderkonto und dazu der Vereinsname, z.B. Fritz Mundenheimer, Sonderkonto Kegelclub Alle Neune.

Der Verein und verfügungsberechtigt ist der Vorstand.

Vielen Dank für deine Antwort!

Beim eingetragenen Verein (eV/Juristische Person) der Verein, vertreten durch den Vorstand, der auch die Zeichnungsberechtigung regelt.

Danke für deine Antwort :)

Der Verein als juristische Person.

Okay! Danke für deine Antwort :)

Das Konto muss auf den Verein lauten.

Der nach § 26 BGB vertretungsberechtigte Vorstand entscheidet, wer über das Konto Verfügungsberechtigung erhält.

Die Verfügungsberechtigten werden bei der Bank entsprechend eingetragen und erhalten die notwendigen Unterlagen zum Kontenzugang.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung