Wer ist im Recht? Auto beim Fußballtraining getroffen

8 Antworten

Da ist es gut wenn die Eltern einem eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hatten, denn die ist im Streitfall die Hilfe, die nichts viel kostet.

Gut zu wissen :), wir sind zum Glück voll Versichert, aber mir geht es vielmehr um die Frage wer im Recht ist.

Das Fußballspielen auf dafür vorgesehenen Plätzen (Sportplätzen oder auch so genannten Bolzplätzen) ist als solches erlaubt und damit rechtmäßig. Ein solcher Platz ist nämlich dazu bestimmt, Fußballspiele auszutragen.

Wegen der Eigenart dieses Sportes ist es nicht zu vermeiden, dass Bälle über das Spielfeld hinausfliegen, jede in der Nähe befindliche Person muss sich hierauf einstellen. Auch der Spieler muss zwar, sei es im Spielbetrieb, sei es im Training seine Spielweise grundsätzlich so einrichten, dass an den Rechtgütern anderer kein Schaden entsteht.

Bestünde allerdings hier eine Vorrichtung, die den Schutz von Fahrzeugen gegen abirrende Bälle bezweckt, also Bälle, die neben oder über das Tor oder die Torauslinie geschossen werden, darf der Spieler auch Torschüsse ausführen, die ihr Ziel möglicherweise verfehlen können.

Dabei kann es aber auch passieren, dass Bälle derart abirren, dass sie den eigentlich hiergegen errichteten Ballfangzaun überfliegen. Ein derart abirrender Schuss hält sich im Rahmen des sozialadäquaten erlaubten Risikos, für dessen Verwirklichung der Beklagte nicht einzustehen hat (LG Trier NJW-RR 2000, 1117; Palandt/Heinrichs, § 276 Rdnr. 21 m.w. Nachw.).

Ob das verkehrsrichtige (sozialadäquate) Verhalten die Haftung mangels Rechtswidrigkeit ausschließt oder ob in Einzelfällen die adäquate Kausalität fehlt (Palandt-Sprau, a.a.O., § 823 Rdn. 36 m.w.N.), kann dahinstehen.

Fahrlässigkeit wäre nur dann gegeben, wenn der Beklagte den Eintritt des schädigenden Ereignisses vermeiden konnte und musste. Wenn sich der Spieler in seinem Verhalten im Rahmen des erlaubten Risikos hielt und von ihm nur ein sachgerechter Umgang mit der Gefahr gefordert war, muss er nicht sein Spielverhalten dahin einschränken, dass abirrende Bälle von vornherein ausgeschlossen sind.

Wenn kein Ballfangzaun vorhanden ist, ist u. U. der Eigentümer aufgrund seiner Verkehrssicherungspflicht (teil-)haftbar.

Wer im "Recht" ist, entscheidet am Ende /wenn es wirklich zu einer Anzeige kommen sollte) der Richter. Möglich, dass er eine Anzeige macht, wenn er wirklich deinen Namen rausfindet, dann aber sofort dagegen gehen. Im Endeffekt steht bei der Anhörung Aussage gegen Aussage und wirklich nachweisen, dass du des absichtlich gemacht hast, bzw. sogar Schäden wie eine kaputte Scheibe etc. entstanden sind muss er erst mal beweisen. Jedoch kann gesagt werden, dass der Besitzer eines PKWs in der Nähe eines öffentlichen Sportplatzes selbst dazu verpflichtet ist, sein Fahrzeug in einem angemessenen Sicherheitsabstand abzustellen, da es immer mal wieder zu solch einer Situation kommen kann. Dies werden höchstwahrscheinlich auch die Beamten so sehen. Und mal ganz ehrlich, wenn der wirklich rechtlich dagegen vorgeht und sich bei der Polizei genauso aufführt, wie du des hier schilderst, kann er des so oder so vergessen.

Danke, das war bisher die hilfreichste Antwort von allen :) So sehe ich das auch, es steht Aussage gegen Aussage. Wenn er behauptet das wir eine Delle gemacht haben, dann können wir behaupten das wir gesehen haben das die Delle vorher schon da war. Ich denke wir sind im Recht.

@Eddcapet

das war bisher die hilfreichste Antwort von allen :)

Wenn du die Antworten danach bewertest, welche deine vorgefasste Meinung am besten bestätigt, kannst du dir das Fragen hier sparen.

Die Antwort ist leider von wenig Sachkenntnis geprägt.

@Ratirat

Dann machen Sie es doch besser! Anstatt hier rumzupöbeln könnten Sie mal Argumente bringen.

ich denke es kommt darauf an ob das auto beschädigt worden ist und wenn ja, wie doll

Nehmen wir mal an das Auto wurde beschädigt. Wer ist schuld? Ich, mein Bruder oder Er?

also technisch kommt es auf den stand an ob man da überhaupt parken DARF

und dann noch ob das auto großen schaden erlitten hat oder nur zb ne kleine delle oder gar überhaupt nichts

und euch vom fußballplatz zu "verscheuchen" und euch dazu zwingen zu wollen wäre eine nötigung falls er das gemacht hat dazu kommt das er selber einschätzen könnte ob er da parken kann. naja rechtlich gesehn würde der mann recht bekommen aber wenn er euch zwingen wollte zu gehen wäre das dazu ganz schnell wieder weg und wenn man da auch nicht parken darf wäre er sozusagen dran :D

also im größten fall würde es auf einen schadensersatz hinauflaufen

ps: anzeigen könntest du ihn wegen der nötigung auch ;)

@syrixs224

gut zu wissen :)

Naja, danke für deine Antwort, aber das hört sich nicht gerade so an als würdest du dir sicher sein. Hast du einen Paragrafen im Gesetzbuch für mich der das bestätig was du sagst?

Es kommt nicht darauf an, ob man da parken darf, und auch nicht auf die Höhe des Schadens. Wenn ein Schaden entstanden ist, muss der Verursacher ihn ersetzen.

Außerdem liegt keine Nötigung vor.

@Ratirat

Nein, wir haben auf dem Fußballtraingingsplatz Fußball gespielt, wo sollen wir denn sonst Fußball trainieren?!! Außerdem soll mir der Typ erstmal nachweisen wer den Schaden verursacht hat...