Wer ist für Schallschutzfenster in der Wohnung und für die Kosten zuständig,der Mieter oder Vermieter?

2 Antworten

Salue Melojuv

Als Mieter schliesst Du mit dem Vermieter einen Vertrag ab, der die Miete eines Objektes im "Ist-Zustand" umfasst.

Wenn er Dir nicht ausdrücklich im Vertrag zugesagt hat, dass er auf seine Kosten bessere Fenster einbaut, hast Du auch kein Anrecht auf solche Verbesserungen.

Es liegt dem Vermieter frei, Verbesserungen an seinem Haus zu machen. Müssen die Fenster wegen Ihres Alters ersetzt werden, ist dies ein Unterhalt, der im Mietzins eingeschlossen ist.

Ersetzt er hingegen z.B. die alten 2-Glasschichtenfenster durch dreifach insolierte und nimmt er zusätzlich Schallschutzfenster, kann der den Mehrpreis gegenüber den 2-Glasschichtfenster ohne Lärmschutz, auf den Mietzins umlagern.

Eine Mietzinserhöhung ist gerechtfertigt. Denn schlussendlich werden durch eine bessere Isolation die Nebenkosten günstiger und beim Schallschutz steigt Dein Wohnkomfort.

Es grüsst Dich

Tellensohn

Der Einbau von derartigen Fenstern ist ein Umbau.

Schallschutz ist aber kein übliches Fenster. Somit steht die Frage der Notwendigkeit im Raum.

Der Eigentümer der Wohnung / des Hauses ist dafür verantwortlich.

Wenn du aber, als Mieter, diese Fenster unbedingt haben willst, dann musst du sie auch selbst bezahlen. Der Vermieter muss dem Umbau nur zustimmen. Er freut sich aber dann, wenn du ausziehst, über die schönen Fenster. MfG