Wer ist für Heizung verantwortlich?

6 Antworten

bei einer Heizungsanlage, die alle Wohnungen versorgt ist die Eigentümergemeinschaft zuständig, da es ja Gemeinschaftseigentum ist. Wenn es sich um eine Therme handelt, so liest sich das für mich, ist der Eigentümer zuständig. Alles Gute

Zuständig ist der Eigentümer. Da Du die Wohnung gekauft hast: Also Du.

Wenn es Vereinbarungen gibt, die den Einbau einer Heizung vorsehen, musst Du diese Vereinbarungserfüllung einfordern und u.U. einklagen.

Ich fürchte du hast einen großen fehler gemacht mit dem Kauf. was steht denn im Kaufvertrag zu dem Thema? Das hätte da schriftlich festgelegt werden müssen.

Der Eigentümer ist dafür zuständig und verantwortlich

Dein Anwalt...er hat dir doch schon gesagt das du jetzt verantwortlich bist...