Wer ist für die Übermittlung ans Finanzamt zuständig zwecks Kirchenaustritt?

3 Antworten

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Grundsätzlich ist es Aufgabe der Landesmeldestellen, die Kirchenzugehörigkeit entsprechend in den Personendaten zu korrigieren. Der Datenaustausch mit den Kirchensteuerämtern erfolgt weitgehend automatisch mittlerweile. Da bei Selbstständigen keine Daten via ELStAm ausgetauscht werden, ist ohne entsprechend korrigierte Angaben den zuständigen Ämtern diese Änderung aber nicht bekannt.

Das FA ist hinsichtlich der Verfristung der EStE für 2018 im Recht. Es wäre aber möglich, direkt mit der Kopie des Austritts aus 2018 bei dem für dich zuständigen Kirchensteueramt einen Antrag auf Erstattung zu stellen.

rentalight 
Fragesteller
 22.01.2020, 07:31

Danke, das war hilfreich. Ich versuche mein Glück beim Kirchenamt.

Danke!

Bei mir wurde der Austritt durch das Amtsgericht (in NRW muss man seinen Austritt vor Gericht erklären) automatisch an das Finanzamt übermittelt.

rentalight 
Fragesteller
 22.01.2020, 07:31

Danke, bei mir leider nicht.

Sorry, dem Finanzamt ist es echt egal, ob du die Kirchensteuer bezahlst oder nicht. Die können das gar nicht wissen, dass du dort einen Zahlungsverzug hast.

sebi1981  22.01.2020, 06:59

Das ist Quatsch. Das Finanzamt interessiert sich sehr wohl dafür, dass du deine Kirchensteuer zahlst.

rentalight 
Fragesteller
 22.01.2020, 07:32

Leider falsch, wenn ich eine Rechnung vom FA erhalte, in der die Kirchensteuer aufgeführt ist;)