Wer ist für die Reinigung der einzigenWaschmaschine im waschkeller zuständig? diese kostet pro 20 Minuten 50 Cent -waschgang 2.15 Std. ?

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Der Vermieter ist für die Instandhaltung zuständig, da es seine Maschine ist und er zweitens auch Geld nimmt, nicht nur für Strom und Wasser, sondern auch für Instandhaltung. Und meiner Ansicht nach gehört da auch die Reinigung dazu, falls es mal nötig sein sollte.

Was jedenfalls keine Rolle spielt, dass der Raum an sich modrig ist. Wir sprechen nur über die Maschine, das muss man unterscheiden.

In größeren Städten gibt es so Waschsalons mit Waschmaschinen zum selber waschen. Ich weiß aber nicht, ob es dort billiger ist. Denn ich würde an deiner Stelle lieber einen Wasseranschluss unter einem Waschbecken montieren lassen (evtl. auch gleich einen Abfluss unten am Siphon), um eine eigene Waschmaschne in die Wohnung zu stellen. Das ist für einen Installateur keine große Sache.

.... verstehe, von innen muß gereinigt werden und der Vermieter ist nicht da für solche banalen Fragen?

Vor allem wäre er nicht zuständig.

Mein Vermieter kümmert sich um nichts.da jeder waschgang sehr teuer ist von den Reinigungsmitteln mal abgesehen , habe ich es einfach nicht mehr eingesehen das ich jeden Monat die Kosten dafür trage .  Vielen lieben dank für die nette Antwort!!! 

Wenn du die einzige bist, der den muffigen Geruch bemängelt, kannst du nicht erwarten, das andere sie für dich reinigen, oder?

Selbst ist die Frau:

  • Gelegentlich die Waschmaschine (ohne Wäsche) mit 95 Grad laufen
    lassen, um den Sumpf der Niedrigtemperaturwascher unter der Trommel auszuspülen
  • Waschmaschine immer offen lassen, wenn sie nicht wäscht; das meint auch die Waschmittelschublade
  • Gelegentlich das Restwasser ablassen (meist durch einen
    kleine Schlauch hinter der Sockelblende; wird in der Betriebsanleitung der Waschmaschine beschrieben im Kapitel Laugenpumpe reinigen oder Flusensieb reinigen).
  • Waschpulverschublade herausziehen und im Eimer mit heißem Wasser und Bürste vom Schimmel befreien

    G imager761





Ich würde sagen, dass jeder der die Gemeinschaftswaschmaschine benutzt, sie so zu hinterlassen hat, wie man sie gerne selbst vorfinden würde.

Die Nutzungsgebühr ist in erster Linie für notwendige Reparaturen und Ersatzbeschaffung nach Ende der Lebensdauer. Es sei denn, in Deinem Mietvertrag, Deiner Hausordnung oder in der Waschmaschinenbenutzungsverordnung ist was anderes geregelt.

Im Allgemeinen würde ich davon ausgehen, dass es egal ist, wie modrig der Keller ist, wenn die Maschine am Ende des Waschgangs saubere Wäsche liefert.