Wer ist der Besitzer, wer der Eigentümer?
Mein Vater steht im Fahrzeugschein, ich im Kaufvertrag des Autos.
4 Antworten
Eigentümer = Recht an einer Sache, jemanden gehört etwas = ein Recht
Besitzer = der die tatsächliche Gewalt über eine Sache ausübt = eine Tatsachenbetrachtung
Oft identisch, z. B. wenn ich mit meinem Fahrrad fahre.
Der in der Zulassung ist nur Besitzer; der Eigentümer ist der, dem das Auto gehört, also in dem Fall, der es gekauft hat. Zulassungspapiere sind niemals Eigentumsnachweise!
Wenn du das Fahrzeug nutzt, ja. Dein Vater ist wohl Halter wegen Versicherungsprozenten? Auch das muss nicht unbedingt so sein.
Wenn du das Fahrzeug erworben hast, wenn es dir also gehört und du es nutzt, bist du beides. Wie gesagt, Zulassungseintragung ist niemals Besitz- oder Eigentumsnachweis. Wird oft falsch kommuniziert.
Eigentümer ist der, der im Fahrzeugschein eingetragen ist.
Der Besitzer ist derjenige, der das Auto gerade fährt bzw. hat.
Hat der Begriff "Besitz" keine rechtlichen Grundlagen?
Ich werde also beim Diebstahl eines Autos sofort als Besitzer bezeichnet?
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Wenn ich ein Haus vermiete, bin ich der Eigentümer.
Der Mieter ist der Besitzer.
Da gibt es doch auch rechtliche Grundlagen, wie z.B. einen Mietvertrag?
Ja, so ist es.
§854 (1) BGB:
Der Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben.
Eigentümer ist der, der im Fahrzeugschein eingetragen ist.
Im Fahrzeugschein und Brief (neu ZB Teil I+II) steht derjenige drin auf dem die Zulassung läuft, dies kann zwar der Eigentümer sein, muss es aber nicht.
Okay, mein Fehler. Der Eigentümer hat ja die rechtliche Herrschaft über die Sache, dann ist das beim Auto wohl nicht so.
@Antitroll1234 Durch was wird der eindeutige Eigentümer dann gekennzeichnet?
EDIT: Hat sich durch deine Antwort geklärt, danke.
Durch eine Willenserklärung des vorherigen Eigentümers, dass das Eigentum an den neuen Eigentümer abgetreten wird, z.B. durch einen Kaufvertrag, Schenkungsurkunde, etc.
Der Eigentümer hat ja die rechtliche Herrschaft über die Sache, dann ist das beim Auto wohl nicht so
Doch dies ist auch bei einem Auto so, aber ein Eintrag in die ZB Teil I+II ist kein Nachweis über das Eigentum sondern lediglich auf wem die Zulassung läuft.
Wieder was gelernt. Danke für die Verbesserung. ;)
Besitzer ist der derjenige der die momentane Verfügungsgewalt über das Fahrzeug hat, dies kann z.B. ein Dieb sein der das Fahrzeug geklaut hat, in diesem Moment wäre der Dieb der Besitzer des Fahrzeuges, aber nicht der Eigentümer.
Eigentümer ist derjenige der die rechtmäßige Verfügungsgewalt über das Fahrzeug hat, ein Kaufvertrag über ein Fahrzeug kann diese rechtmäßige Verfügungsgewalt bescheinigen.
Entscheidend ist (soweit ich weiß) wer im Fahrzeugbrief steht. Das ist das große Dokument, was du wie den Schein auch auf der Zulassungsstelle bekommst.
Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ehem. Fahrzeugbrief) wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen! Der in dieser Zul.bescheinigung Genannte ist weder Eigentümer noch Besitzer, sondern Halter des Fahrzeuges!
Im Kaufvertrag ist der Eigentümer genannt. Während der Besitz das tatsächliche Herrschaftsverhältnis einer Person zu einer Sache bezeichnet (z.B. als Fahrer des Fahrzeuges), bezeichnet das Eigentum das rechtliche Herrschaftsverhältnis einer Person zu einer Sache!
Dann will ich nichts gesagt haben, und habe was dazu gelernt :-)
Entscheidend ist (soweit ich weiß) wer im Fahrzeugbrief steht.
Nein, da weißt Du soweit falsch.
Wer lesen kann ist eindeutig im Vorteil! Schau einfach mal in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 selbst nach...
...meinst Du mich ?
in dem Fall bin ich also Besitzer und Eigentümer