Wer ist bei einem Hundekampf im Recht?

11 Antworten

Hallo,

im Grunde hat man seinen Hund jederzeit unter Kontrolle zu haben.

Sprich der Hund sollte (ist heutzutage vollkommen aus der Mode gekommen) abrufbereit sein.

Welchen Beruf dein Nachbar hat oder warum er den nicht ausübt, ist für die Geschichte vollkommen belanglos. Warum erwähnst du das?

Auch ob er sich unbefugt auf dem Grundstück aufhielt. Denn dein Hund war scheinbar nicht ausreichend gesichert und einen nicht abrufbereiten Hund sollte man so halten, das er Andere nicht gefährden kann noch das Grundstück einfach nach Gusto verläßt.

Kann ja sein das der Nachbar dich oder jemand anderes im Zuge des Wegerechts besuchen wollte oder in den Wald wollte und dafür Wegerecht bestand und schon hatte er einen Grund die Straße zu nutzen.

Ich habe einfach alles erwähnt was ich über ihn weiß. Und das Gartentor war offen, weil in diesem Moment jemand durch gegangen ist. Weiß nicht ob das ausreichend Gesichert ist. Und weil du sagst Wegerecht um in den Wald zu kommen. Der Wald ist auch Privatbesitz... Darf er da überhaupt rein?

@Luca9975

Jeder Wald in Deutschland gehört irgendwem. Die meisten dürfen von der Allgemeinheit benutzt bzw. begangen werden. Auch da gilt das, was vereinbart wurde bzw. welche rechtsform dort besteht. Das Gartentor war offen. Auch da gilt, das dein Nachbar dafür nichts konnte. Sein Hund wurde grundlos angegangen von einem freilaufenden nicht abrufbereiten Hund.

Ich würde an deiner Stelle freiwillig möglich anfallende Tierarztkosten begleichen, wenn er auf rechtliche Schritte verzichtet. Damit bist du weitaus besser beraten.

Auch würde ich mich nicht drauf verlassen, das der Nachbar selber daran schuld hat, da er unrechtmäßig den Weg benutzt hatte. Dafür reicht ein Schild nicht aus !

Beispiel:

 Mein früherer Nachbar hatte ein Sägewerk und auf seinem nicht umzäunten Grund Baumstämme liegen. Am WE oder wenn er in Urlaub war turnten dort massig Kinder drauf rum und die Eltern schauten noch dabei zu. was glaubst du wen die im Fall eines Unfalls (Bäume können ins Rutschen geraten) zur Verantwortung gezogen hätten.

Die hätten bestimmt sich nicht selber die schuld gegeben und das Schild am Anfang des Weges entbindet nicht von möglichen Pflichten. das ist leider so.

Versuche es lieber außergerichtlich im Guten.

@Luca9975

Der Wald ist auch Privatbesitz... Darf er da überhaupt rein?

Jeder darf Wald zum Zwecke der Erholung nach den Maßgaben von § 14 Abs. 1 Satz 3 und 4 des Bundeswaldgesetzes.

Die Länder regeln die Einzelheiten. Sie können das Betreten des Waldes aus wichtigem Grund, insbesondere des Forstschutzes, der Wald- oder Wildbewirtschaftung, zum Schutz der Waldbesucher oder zur Vermeidung erheblicher Schäden oder zur Wahrung anderer schutzwürdiger Interessen des Waldbesitzers, einschränken und andere Benutzungsarten ganz oder teilweise dem Betreten gleichstellen.

@Luca9975

Klar darf er auch in einen privaten Wald. Das Waldgesetz gilt für alle Wälder, auch für die privaten.

@Luca9975
@Luca9975~~[...] Der Wald ist auch Privatbesitz

Ja, auch Wald im privat Besitz darf man betreten. Jede/r.

Welchen Beruf dein Nachbar hat oder warum er den nicht ausübt, ist für die Geschichte vollkommen belanglos. Warum erwähnst du das?

Das frage ich mich auch.

@brandon

Vermutlich denkt der FS, daß er mehr im Recht ist, weil der andere ein böser Mensch ist...

Hallo,

bei der Hundehaltung gilt immer die Gefährdungshaftung, bedeutet: ein Halter haftet erst einmal grundsätzlich für alle Schäden, die sein Hund anrichtet. Ein Verschuldungsprinzip gibt es dabei i.d.R. nicht.

Kommt es also zu einer Beißerei unter den Hunden, dann zahlt im Grunde jeder die TA-Kosten des anderen. Genau dafür ist eine Hundehalterhaftpflichversicherung so wichtig.

Wenn Hunde sich untereinander beißen und dein Hund nicht schon öfter bzgl. einer Beißerei aufgefallen ist - passiert weiter gar nichts.

Dazu braucht man also weder ein Gericht noch sonst etwas - nur eben die Versicherung.

Gutes Gelingen

Daniela

Niemand ist im Recht. In welchem Recht auch?

Jeder haftet für den Schaden, den sein Hund anrichtet. Nennt sich Gefährdungshaftung, da gehts tnicht um Recht haben oder schuld sein.

 Gefährdungshaftung ist die Haftung für Schäden, die sich aus einer erlaubten Gefahr (z. B. Betrieb einer gefährlichen Einrichtung, Halten eines Haustieres) ergeben. Im Unterschied zur Haftpflicht wegen unerlaubter Handlung kommt es bei einer Gefährdungshaftung auf die Widerrechtlichkeit der Handlung oder ein Verschulden des Schädigers nicht an. https://de.wikipedia.org/wiki/Gef%C3%A4hrdungshaftung

Sag deinem Nachbarn du hast den Schaden deiner Tierhalterhaftpflicht gemeldet und er soll dir die Tierarztrechnung bringen, du reichst sie dann dort ein. (Bei deiner Versicherung)

Sollen die sich doch mit dem Mann streiten, dafür hast du doch diese Versicherung. Sie prüfen die Sachlage und wehren unberechtigte Ansprüche ab. Wahrscheinlich werden sie jedoch zahlen müssen.

Wenn der Hund eines Halters einen Schaden verursacht. Egal ob er einen Fahrradfahrer zum Sturz bringt oder einen anderen Hund beißt, oder der Hund am Gartenzaun Leute anbellt und dabei eine vorbei laufende Oma erschreckt und zum Sturz bringt, spielt immer die Gefährdungshaftung eine Rolle, nicht wer hat Schuld.

Zudem musst du als Halter immer dafür sorgen, das keine Gefahr von deinem Hund ausgeht. Ob außerhalb vom Grundstück oder innerhalb. Melde den Schaden deiner Hundehaftpflichtversicherung und diese wird dafür aufkommen.

Hast du keine solltest du anstandslos die entstandenen Tierarztkosten zahlen.