Wer ist Anspruchsberechtigt? (Unfallversicherung) 2 Fragen

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Hallo,

Als erstes muss man einmal unterscheiden:

  1. Gesetzliche Unfallversicherung

  2. Private Unfallversicherung

Die "Gesetzliche Unfallversicherung" wird über den Sozialversicherungsbeitrag vom Brutto-Gehalt eingehoben. Bzw. kann man sich beim Sozialversicherungsträger auch selbst versichern. (Voller Schutz bei einem Arbeitsunfall und geringfügiger, nicht ausreichender Schutz bei Freizeitunfällen)

Die "Private Unfallversicherung" kann man bei einer Versicherungsanstalt der österreichischen Versicherer abschließen und ist dadurch freiwillig - jedoch sehr sinnvoll, da bei der gesetzlichen Unfallversicherung ja ein ungenügender Schutz bei Freizeit, Hobby, Sport, und Haushaltsunfällen gegeben ist.

Unfallversicherungen zahlen eine Kapitalleistung oder Rentenleistung bei erlittenen Folgen durch Unfälle.

Abschließen dürfen generell alle Personen eine Unfallversicherung, sofern sie voll handlungsfähig und geschäftsfähig sind.

Bei den Annahmebedingungen unterscheiden sich die Versicherungen sehr stark, bei den meisten muss man voll arbeitsfähig sein, sollte keine Unfälle mit Dauerfolgen gehabt haben oder geisteskrank sein.

Die kann jeder abschließen, der das möchte. Eine Unfallversicherung ist dazu da, dass Du im Falle eines Unfalles Geld bekommen kannst.