Wer hinten drauf fährt, ist immer schuld?

8 Antworten

Da ich auch erst meine Prüfung. Gemacht habe würde ich sagen dass es ganz drauf ankommt wenn Gegenverkehr gekommen wäre hättest du auf die bremse müssen wenn nicht hättest du auch ausweichen können klar es ist immer ein Risiko zu bremsen vorallrm wenn der Hintermannschaft nahe dran ist Deswegen ist es wichtig immer viel Abstand zu halten Wie weit war der andere mit seiner Stoßstange bei dir auf der Fahrbahn ?

Also ich habe den anderen natürlich beobachtet und er stand mit der Stoßstange nicht viel auf meiner Fahrbahn. Aber als ich dann 5m von ihm noch weg war, sah es so aus als wenn er rausziehen will... Und in diesem Moment habe ich halt ne Vollbremsung eingelegt. Ausweichen wäre nicht möglich gewesen, da links ein Auto stand welches in die Einfahrt wollte... Und der Transporter hinter mir muss doch auch damit rechnen das ich ne Vollbremsung einlege oder? Mein Fahrlehrer meinte wenn der hinten reingefahren wäre, wäre ich schuld gewesen... Ich sehe das aber anders. Weil ich habe mich ja wegen dem Typen aus der Einfahrt enorm erschrocken

@Golfloch744

wenn dein fahrlehrer sicher ist, dass die bremsung unnötig war, dann solltest du darüber nachdenken, was du bei deinen beobachtungen falsch interpretiert hast.

annokrat

Dein Fahrlehrer irrt sich wenn er sagt du hättest schuld ........

Du bekommst nur eine Teilschuld wenn du ohne Grund eine Vollbremsung hinlegst und einer kracht dir hinten rein ......aber du hattest ja einen Grund ........

Ob du nun besser ausweichen solltest oder die Bremsung gerechtfertigt war lässt sich von uns nicht einschätzen ....wir waren nicht dabei ......

Der Hintere kann dir wurscht sein, solange du die Spur hältst und ein mögliches Rechtsfahrgebot einhältst und nicht illegaler Weise die Busspur benutzt oder einspurigen Kraftfahrzeugen das Vorbeifahren erleichtern willst.

Warum dich dein Fahrlehrer wahrscheinlich zusammen geschissen hat ist, weil eventuell kein Gegenverkehr war und du weiter fahren hättest können, wenn du ein wenig nach links ausgewichen wärst.

Dein Bremsen war trotzdem (soweit ich den Text verstehe) nicht "illegal"...lieber einmal zu oft gebremst als zu selten. Ob der hintere seinen Sicherheitsabstand einhält kann dir Powidl sein, du kannst nichts dafür, wenn er dir reinbremst. (in Österreich)

Hab ich das richtig verstanden der der aus der Einfahrt kam ist rausgezogen bei dem Auto hinter dir? das kann dir egal sein!

Der aus der Einfahrt hat noch mehr nach vorne gezogen um sich einen besseren Überblick zu verschaffen... Also er stand auf jeden Fall weiter auf meinem Fahrstreifen als vorher... Und hinter mir war ein anderes Auto und mein Fahrlehrer dachte der hinter uns krackt in uns hinein

@Golfloch744

Das kann passieren wenn der hinter dir nicht weit weg ist, aber im Normalfall ist das ja so und hast du ja bremsleuchten ;) bloß wenn nichts von vorne auf der Gegenfahrbahn kommt solltest du schon überholen, es sei denn: durchgezogene Linie.

@maxSa

Wer redet denn jetzt vol überholen?! Du verstehst es nicht, lass es lieber

Hallo Golfloch744,

was Deine Frage angeht, muss man sich den folgenden Paragraphen durchlesen:


§ 4 StVO - Abstand

(1) Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.


Wenn Du also berechtigter Weise stark abbremst, weil sich vor Dir eine Gefahrensituation entwickelt und Dir der Hintermann drauf fährt, ist er auch Schuld an dem Unfall und muss mit einem Bußgeldbescheid rechnen der lut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog wie folgt aussieht:


Tatbestandsnummer: 104106

Tatvorwurf: Sie fuhren infolge zu geringen Abstands auf das abbremsende Fahrzeug auf. Es kam zum Unfall.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 4 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 12.3 BKat; § 19 OWiG

Verwarnungsgeld: 35,00 Euro


Zusätzlich muss er bzw. natürlich die Haftpflichtversicherung seines Fahrzeuges den vollen Schaden übernehmen.



Anders sieht es aus, wenn Du völlig grundlos stark abbremst. Dann würde wiederum Dich ein Bußgeldbescheid erwarten:


Tatbestandsnummer: 104119

Tatvorwurf: Sie bremsten als Vorausfahrender stark ohne zwingenden Grund, so dass es zum Unfall kam.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 4 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 13.2 BKat; § 19 OWiG

Verwarnungsgeld: 30,00 Euro.


Wer in dem Fall den Schaden bezahlen muss, kommt sicherlich auf den Einzelfall an.

In den meisten Fällen wird hier sicherlich jeder eine Teilschuld bekommen. Der eine hat schließlich verbotswidrig abgebremst, der andere konnte nur deshalb nicht rechtszeitig bremsen, weil er nicht den im § 4 vorgeschrieben Sicherheitsabstand eingehalten hat.

In diesem Fall können auch beide Fahrer mit dem eben angeführten Verwarnungsgeldern von 35,- bzw. 30,- Euro belegt werden.

Ich hoffe ich konnte Deine Frage so beantworten, dass nun klar ist, dass man nur dann keine Schuld an dem Unfall bekommt, wenn man gerechtfertigt stark abgebremst hat, ansonsten muss man zumindest mit einer Teilschuld rechnen.

Schöne Grüße
TheGrow